Einer der Kläger sprach von einem "starken Signal für viele Opfer" von Übergriffen katholischer Geistlicher. Die Anwälte des Kardinals kündigten indes Rechtsmittel gegen das Urteil an.
Die Vorsitzende Richterin Brigitte Verney erklärte, die Schuld des 68-jährigen Erzbischofs beziehe sich auf sein Schweigen zu einem jüngeren Fall von Missbrauch ab dem Jahr 2014. Fünf weitere Kirchen-Verantwortliche wurden freigesprochen, da die Vorwürfe teilweise verjährt sind. Der Erzbischof wohnte der Urteilsverkündung nicht bei.
Papst Franziskus war Forderungen nach einer Abberufung von Erzbischof Barbarin bisher nicht nachgekommen. Der Kardinal trägt den Ehrentitel "Primas von Gallien" und galt lange selbst als möglicher Papstanwärter.
Der Mitgründer eines Verbandes von Missbrauchsopfern, Francois Devaux, nannte das Urteil einen "Sieg". Die Opfer des katholischen Priesters seien nun erstmals vor Gericht "gehört und anerkannt" worden. Sie hatten vor allem Kardinal Barbarin in dem Prozess schwer belastet.
Die Anwälte des Kardinals erklärten, das Gericht habe mit dem Schuldspruch dem starken öffentlichen Druck nachgegeben. Sie hatten während des Verfahrens von einem "Schauprozess" gesprochen.
Nach Einschätzung der Kläger wusste der Erzbischof bereits seit dem Jahr 2000 von den Missbrauchsvorwürfen, ging aber nicht zur Polizei. Er habe dem Priester Bernard Preynat erst 2015 den Kontakt zu Kindern und Jugendlichen untersagt, als die Vorwürfe öffentlich wurden. Dem Priester Preynat, der die Übergriffe gestanden hat, steht ein eigenes Verfahren noch bevor. Er soll vor allem in den 80er-Jahren junge Pfadfinder sexuell missbraucht haben.
In Frankreich sorgt der Fall für große Aufmerksamkeit und Empörung. Erst Mitte Februar war der Film "Grace a Dieu" (Gelobt sei Gott) des bekannten Regisseurs François Ozon angelaufen, der sich mit dem Skandal befasst und mehrere Opfer zu Wort kommen lässt. Der Film hatte bei der Berlinale Weltpremiere und wurde mit dem Großen Preis der Jury ausgezeichnet. Die Anwälte des Priesters hatten vergeblich versucht, den Filmstart mit juristischen Mitteln zu verhindern.
In den vergangenen 20 Jahren hatte es zwei ähnliche Urteile gegen katholische Geistliche gegeben. Zuletzt wurde der frühere Bischof von Orléans, André Fort, im vergangenen November zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, weil er den Missbrauch durch einen Abt verschwiegen hatte.