"Ich kann dem durchaus etwas abgewinnen", erklärte Kurz. Ob die EU-Staaten dem zustimmen würden, sei offen.
Die EU-Kommission schlug vor drei Jahren eine umfassende Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) vor und stieß dazu sieben Gesetzesänderungen an. Davon sind fünf grundlegend unstrittig, etwa die Einrichtung einer mit weitgehenden Vollmachten ausgestatteten europäischen Asylbehörde oder der Ausbau der zentralen Migranten-Fingerabdruckdatei Eurodac.
Kontrovers sind aber die verbleibenden Vorstöße für EU-weite Regeln zur Anerkennung von Asylbewerbern und der Neufassung der sogenannten Dublin-Regeln, nach denen eigentlich der erste Mitgliedsstaat, den Flüchtlinge betreten, für den Fall zuständig ist. Seit der Krise 2015 ist das Prinzip aber außer Kraft gesetzt.
Kurz schließt zudem nicht aus, dass die stockenden Brexit-Verhandlungen im Notfall verlängert werden könnten. Falls eine Einigung über die Bedingungen des britischen EU-Austritts nicht rechtzeitig erzielt werde, sei es gut, weiterzuverhandeln, sagte der ÖVP-Politiker.
Österreich übernahm zum 1. Juli die EU-Ratspräsidentschaft für sechs Monate. Damit ist Österreich dafür zuständig, auf den regelmäßigen Treffen der Minister der EU-Staaten und Gesetzgebungsverfahren voranzubringen und die EU-Gipfel vorzubereiten.