Das Höchstgericht in Warschau entschied: Einige Urteile und Bestimmungen der Europäischen Union stehen im Konflikt mit der polnischen Verfassung.
SN/imago images/ZUMA Wire
Proteste vor dem Verfassungsgericht in Warschau.
Am Ende ging alles ganz schnell. Fünf Mal hatte das polnische Verfassungstribunal sein mit Hochspannung erwartetes Urteil zum Vorrang von nationalem oder europäischem Recht vertagt. Am Donnerstagabend war es dann überraschend so weit. Gerichtspräsidentin Julia Przyłębska zitierte minutenlang Paragrafen und Artikel, um zu dem Schluss zu kommen: Zentrale Bestimmungen der EU-Verträge "sind nicht vereinbar mit der polnischen Verfassung".
Dem Tribunal zufolge hat in fundamentalen Fragen der nationalen Politik, etwa bei den umstrittenen polnischen Justizreformen, nicht der Europäische Gerichtshof ...
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