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Separatisten-Prozess: Hauptangeklagter weist Vorwurf zurück

Im historischen Prozess gegen zwölf katalanische Separatistenführer hat der Hauptangeklagte die Unabhängigkeitsbestrebungen der Region im Nordosten Spaniens gerechtfertigt und den Vorwurf der Rebellion zurückgewiesen. "Hier stehen meine Ideen vor Gericht", klagte der frühere stellvertretende Regionalpräsident Oriol Junqueras am Donnerstag vor sieben Richtern des Obersten Gerichts in Madrid.

Oriol Junqueras wies den Vorwurf der Rebellion zurück
Oriol Junqueras wies den Vorwurf der Rebellion zurück

Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten im Zuge des Abspaltungsreferendums vom 1. Oktober 2017 und einem anschließenden Unabhängigkeitsbeschluss Rebellion, Aufruhr und Veruntreuung öffentlicher Mittel vor. Für Junqueras, der seit mehr als 15 Monaten in Untersuchungshaft sitzt, wird ein Freiheitsentzug von 25 Jahren gefordert. Der abgesetzte Ex-Regionalpräsident Carles Puigdemont, der nach Belgien geflohen war, ist vom Verfahren nicht betroffen.

Junqueras beteuerte seine Unschuld und die seiner Mitangeklagten. "Nichts, nichts, überhaupt nichts von all dem, was wir gemacht haben, ist eine Straftat." Er betrachte sich als "politischen Gefangenen". "Abstimmen ist kein Verbrechen. Das steht nirgendwo im Strafgesetzbuch. Eine Abstimmung zu verhindern aber schon", sagte er in Anspielung auf den Einsatz der spanischen Nationalpolizei zur Verhinderung des Referendums vom Herbst 2017.

Der 49 Jahre Linksnationalist, der am dritten Prozesstag nur auf Fragen seines Anwalts antwortete, betonte, die Separatisten hätten "der Gewalt immer eine Absage erteilt" und "den Dialog gesucht". Niemand dürfe die politischen Debatten und die Meinungsfreiheit einschränken. Zum Konflikt in Katalonien meinte er: "Das wird nicht gelöst, indem man Menschen ins Gefängnis steckt." Die Separatisten würden "niemals" auf das Recht auf Selbstbestimmung verzichten.

Insgesamt sollen im Mammutprozess fast 600 Zeugen verhört werden, darunter der konservative Ex-Ministerpräsident Mariano Rajoy, in dessen Amtszeit das Referendum fiel. Das Verfahren soll mindestens drei Monate dauern. Die Urteile sollen frühestens im Juli fallen.