Die Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH bzw. ICC) könne aber weiterhin nach New York reisen, wenn sie dem UNO-Sicherheitsrat Bericht erstatten müsse, sagte die Sprecherin. Bensouda werde ihre Arbeit unbeirrt fortsetzen, erklärte die Sprecherin. Sie betonte, dass der IStGH "unparteiisch und unabhängig" operiere.
Die Gambierin Bensouda hatte die richterliche Zustimmung zu einem offiziellen Ermittlungsverfahren beantragt. Nach ihrer Ansicht gibt es genügend Beweise für Kriegsverbrechen und Hinweise, dass US-Soldaten und Mitarbeiter des US-Auslandsgeheimdienstes CIA 2003 und 2004 Häftlinge gefoltert oder brutal behandelt haben.
Bereits im März hatte US-Außenminister Mike Pompeo Mitarbeitern des Gerichts mit Einreiseverboten gedroht. Die USA würden die Visa der entsprechenden Personen zurücknehmen und keine neuen erteilen, wenn gegen US-Bürger ermittelt werde. Die USA sind kein Vertragsstaat des Gerichtshofes und lehnen diesen schon seit Jahren strikt ab.
Der Internationale Strafgerichtshof verfolgt Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Seine rechtliche Grundlage ist das 2002 in Kraft getretene Römische Statut. Dem Vertrag sind 122 Staaten beigetreten, darunter alle EU-Staaten - also auch Österreich.