Zehn Monate bedingte Haft wegen Veruntreuung und Urkundenfälschung: So lautete am Mittwoch das rechtskräftige Urteil eines Schöffensenats für einen nun ehemaligen Pinzgauer Bankangestellten, der 162.000 Euro Kundengeld abgezweigt hatte. Laut Anklage hätte er im Auftrag einer Kundin insgesamt 180.000 Euro aus einem Schließfach auf ein Sparbuch einzahlen sollen. Tatsächlich überwies er nur insgesamt 18.000 Euro, den Rest behielt er.
Im Prozess war der Angeklagte reumütig geständig; er habe das Geld damals in einer Kurzschlussreaktion an sich genommen. Zur Verschleierung der Tat hatte er auch einen gefälschten Schenkungsvertrag verwendet.
Die veruntreuten 162.000 Euro hat der nunmehrige Ex-Bankangestellte nach Auffliegen seiner Malversationen bzw. nach seiner Vernehmung durch die Polizei wieder zurückbezahlt.