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26-jähriger Salzburger verurteilt: Frau nach Schlag auf einem Auge fast blind

Feier unter Freunden im Flachgau eskalierte - aufgebrachter Salzburger schlug daraufhin laut Anklage einer 29-jährigen Bekannten, die ihn beruhigen wollte, ins Gesicht. Fatale Folge: Das Opfer hat jetzt nur noch acht Prozent Sehleistung. Der Angeklagte erhielt nun am Freitag am Landesgericht zwölf Monate bedingte Haft sowie einen unbedingte Geldstrafe von 9720 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig.

Symbolbild.
Symbolbild.

Für eine 29-jährige Frau endete eine - zuerst - feuchtfröhliche Grillfeier bei einem langjährigen 26-jährigen Bekannten am 1. August des Vorjahres in Flachgau mit schrecklichen Folgen: Der Anklage zufolge versetzte der 26-Jährige, er hatte zuvor etliche Biere sowie angeblich auch Kokain konsumiert, der 29-Jährigen einen Schlag ins Gesicht, der beim Opfer zu einer sogenannten Bulbusruptur am linken Auge - eine extrem schwere offen Augenverletzung - führte. Laut medizinischem Gutachten wurden linker Augapfel, Linse und Regenbogenhaut zerstört - die 29-Jährige musste danach stundenlang operiert werden und hat am linken Auge derzeit nur noch acht Prozent Sehleistung.

Am Freitag stand der 26-jährige Facharbeiter wegen (vorsätzlicher) Körperverletzung mit (fahrlässig verursachten) schweren Dauerfolgen (§ 85 Strafgesetzbuch) vor einem Schöffensenat (Vorsitz: Richterin Martina Kocher). Ihm wurde zudem angelastet, damals auch seine eigene Partnerin im Streit genötigt zu haben und einem bei der Grillfeier ebenfalls anwesenden Freund des späteren Opfers auch einen Schlag versetzt zu haben.

Der Angeklagte (Verteidiger: RA Jörg Dostal) bekannte sich nicht schuldig. Seinen Angaben nach kam es bei der Feier zu späterer Stunde zum heftigen Streit mit seiner Lebensgefährtin. Diese sei dann zur 29-jährigen langjährigen Bekannten und zu deren Freund ins Auto gestiegen und mit den beiden weggefahren. "Meine Lebensgefährtin hatte aber meinen Haustürschlüssel in ihrer Handtasche. Deshalb bin ich ihnen nachgefahren. Ich habe dann meine Partnerin, die die Tasche über die Schulter gehängt hatte, aus dem Auto herausgezogen. Und dabei muss ich wohl meine langjährige Bekannte - wir kennen uns schon seit der Kindergartenzeit - mit der Tasche im Gesicht erwischt haben. Das glaube ich jedenfalls", so der Angeklagte. Nachsatz: "Ich war sehr betrunken damals. Aber ich bin kein brutaler Schläger. Ich habe ihr sicher keinen Schlag ins Gesicht versetzt."

Die Vorsitzende Richterin hielt dem Angeklagten jedoch die Angaben des Opfers vor der Polizei vor: "Die Frau sagte, sie habe Sie damals beruhigen wollen, weil Sie Ihre Freundin aus dem Auto zerrten. Und sie spricht eindeutig von einem Schlag, den Sie ihr dann versetzt haben. Warum soll das Opfer Sie zu Unrecht belasten?" - Antwort des Angeklagten: "Das kann ich mir selbst nicht erklären." Die so schwer am linken Auge geschädigte 29-Jährige hielt ihre Angaben dann auch im Prozess aufrecht: "Ich sah noch seine Hand auf mein Gesicht zukommen. Dann habe ich sofort nichts mehr gesehen."

Der Schöffensenat verurteilte den 26-Jährigen letztlich zum Hauptfaktum anklagekonform wegen Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen. Auch zum Vorwurf der Nötigung der eigenen Freundin erging ein Schuldspruch, vom Vorwurf der versuchten Körperverletzung zulasten eines ebenfalls anwesenden Bekannten wurde er freigesprochen. Das bereits rechtskräftige Urteil: zwölf Monate bedingte Haft und eine unbedingte Geldstrafe von 9720 Euro. Der 29-Jährigen hat der Angeklagte bereits vor dem Prozess 15.000 Euro an - teilweiser - Schadenswiedergutmachung überwiesen.

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