Die Steirerin war nach Information der Polizei nur kurz in die falsche Richtung unterwegs. Dann wendete sie das Fahrzeug. Im Tauerntunnel hielt sie ihren Pkw in der Folge in einer Pannenbucht an. Dadurch erfolgte automatisch die Sperre des Tauerntunnels in Richtung Villach.
Anstatt auf der Richtungsfahrbahn Villach in die richtige Richtung weiterzufahren, wurde die 31-Jährige zum zweiten Mal zur Geisterfahrerin auf der A 10: Sie wendete ihr Auto im Tauerntunnel und fuhr entgegen der Fahrtrichtung weiter. Nachdem sie ihren Irrtum realisiert hatte, hielt sie wiederum in einer Pannenbucht an, um ihr Fahrzeug zu wenden. Im Anschluss fuhr sie ordnungsgemäß in Richtung Villach weiter.
Die Polizei stoppte die Geisterfahrerin dann am Südportal des Tauerntunnels im Gemeindegebiet von Zederhaus: Der mit der Frau durchgeführte Alkotest verlief negativ (0,0 mg/l), sie befand sich nach Einschätzung der Beamten allerdings nicht in einem verkehrstüchtigen Zustand. Ein Arzt wurde beigezogen, der die 31-jährige untersuchte und eine Blutabnahme durchführte. Dabei wurde die Fahruntüchtigkeit der Weizerin festgestellt, nähere Angaben machte die Polizei noch nicht.
Der Führerschein wurde der Fahrerin vorläufig abgenommen. Die Tauernautobahn war in Fahrtrichtung Villach von 20.55 bis 21.10 Uhr gesperrt. Es entstanden keine nennenswerten Verkehrsbehinderungen. Die Frau wurde angezeigt.