SN.AT / Salzburg / Chronik

33-jähriger Staatenloser soll in Salzburg auf Bruder geschossen haben: 16 Jahre Haft

Der Angeklagte, ein gebürtiger Afghane, beteuerte zum Prozessauftakt seine Unschuld und sprach von einem " Unfall". Fakt ist: Das Projektil aus einer Pistole traf seinen 29-jährigen Bruder am Bauch. Im Prozess kam es zudem zu einer erstaunlichen Kehrtwende bei den Aussagen des Opfers und eines weiteren Zeugen: Sie entlasteten plötzlich vor Gericht den Angeklagten. Die Geschworenen erkannten den Angeklagten dennoch des versuchten Mordes für schuldig.

Der Geschworenenprozess findet im Salzburger Justizgebäude statt.

Ein Streit vor einem illegalen Wettbüro in der Stadt Salzburg am 12. Juli 2022 hat am Donnerstag zu einem Geschworenenprozess (Vorsitz: Richter Günther Nocker) gegen einen 33-Jährigen wegen des Vorwurfs des Mordversuchs geführt. Der Mann, ein inzwischen staatenloser gebürtiger Afghane, soll mit einer Faustfeuerwaffe absichtlich einen Schuss auf seinen 29-jährigen Bruder abgefeuert haben. Das Projektil traf eine Wand, prallte ab und traf dann den Bauch des Opfers. Anders als im Ermittlungsverfahren wurde der Angeklagte von seinem Bruder und auch von einem weiteren Zeugen nun am Donnerstag entlastet.

Die Anklage basierte auf den - damals - belastenden Aussagen des Opfers und eines Freundes des Beschuldigten. Die beiden Zeugen widersprachen jedoch jetzt bei der Verhandlung am Landesgericht Salzburg ihren bisherigen Angaben vor der Polizei. Sie begründeten die plötzliche Kehrtwende damit, sie hätten sich damals über den 33-jährigen Afghanen (Verteidiger: RA Bernhard Kettl) sehr geärgert und ihn deshalb falsch belastet. Vor Gericht wollten sie nun die Wahrheit sagen, betonten sie. Dass ihnen nun ein Ermittlungsverfahren wegen falscher Beweisaussage sowie Verleumdung blüht, nahmen sie offenbar in Kauf.

Vor der Polizei hatten der von dem Projektil nur leicht verletzte jüngere Bruder und auch der Freund des Angeklagten ausgesagt, der Beschuldigte habe eine Waffe mitgehabt, mit dieser auf den Bruder gezielt und aus einer Entfernung von drei bis vier beziehungsweise zwei Metern auf ihn geschossen. Vor dem Schwurgericht erzählten die zwei Zeugen allerdings nahezu dieselbe Version, wie sie auch der Angeklagte geschildert hatte. Dieser sagte, der Schuss sei keine Absicht, sondern "ein Unfall" gewesen.

Der "kleine Bruder" sagte, er habe die Waffe, die eigentlich dem Angeklagten gehörte, mitgenommen und in den Hosenbund gesteckt. Er sei spielsüchtig, habe damals viel Geld verloren und das Wettlokal deshalb betreten wollen, um einen Teil des verspielten Geldes zurückzufordern. Der Angeklagte habe ihn davon abhalten und ihm die Waffe wegnehmen wollen. Dabei sei es zu einem Gerangel um die Waffe gekommen und es habe sich ein Schuss gelöst. Ein Teil des von der Wand abgesplitterten Projektils traf ihn am Bauch, er habe aber nichts gespürt. Es handelte sich um eine leichte Verletzung.

Auch der Freund des Angeklagten, der den Bruder zum Wettlokal gefahren hatte und in dessen Auto die Waffe deponiert war, entlastete den 33-Jährigen. Er widerrief seine Aussage vor der Polizei, wonach er gesehen habe, dass der Beschuldigte die Waffe gezogen habe, auf den Bruder gezielt habe und dann der Schuss losgegangen sei. "Ich glaube auf keinen Fall, dass es ein absichtlicher Schuss war", betonte er nun. Zudem habe er bei einem Streit mit dem Angeklagten etwa zwei Tage danach von diesem nur eine "Watschn" und nicht, wie er vor der Polizei ausgesagt hatte, einen Faustschlag ins Gesicht und einen zweiten auf eine Operationsnarbe am Kopf erhalten.

Dass der 33-Jährige seinen Freund am Telefon verbal bedroht haben soll, gaben sowohl der Angeklagte als auch der Zeuge zu. Der Angeklagte gestand auch ein, dass er die Waffe trotz eines verhängten Waffenverbots besessen hatte. Er habe aber angenommen, dass es sich um eine Schreckschusspistole gehandelt habe, meinte er. Und am Tag des Vorfalls mit dem Schuss, der ihm sehr leidtue, habe er seinen Bruder weder verletzen noch töten wollen, er habe Alkohol getrunken und Drogen konsumiert.

Erst am späten Donnerstagabend erging das Urteil. Die Geschworenen erkannten den 33-Jährigen anklagekonform für schuldig. Das nicht rechtskräftige Urteil: 16 Jahre Haft.

WAHL-NEWSLETTER

Abonnieren Sie jetzt kostenlos den Wahl-Newsletter der "Salzburger Nachrichten" zur Landtagswahl 2023.

*) Eine Abbestellung ist jederzeit möglich, weitere Informationen dazu finden Sie hier.

SN Karriere alle Angebote