Richter Peter Egger brachte es am Montag am Landesgericht im Betrugsprozess gegen einen Tennengauer (38) auf den Punkt. Zum mehrfach einschlägig vorbestraften Angeklagten sagte er: "Sie haben hohe Schulden. Gegen Sie laufen Exekutionen. Und da gehen Sie nicht ins öffentliche Spital, sondern lassen sich in einer Privatklinik um 8000 Euro operieren - und haben bis heute nichts bezahlt. Haben Sie es, als sie sich privat operieren ließen, nicht zumindest ernstlich für möglich gehalten, dass die Klinik bei Ihnen finanziell durch die Finger schaut?" Fakt ist: Der Angeklagte hatte sich schon im Juni 2021 in der Privatklinik operieren lassen: "Ich habe ein angeborenes Wirbelsäulenleiden und hatte einige Bandscheibenvorfälle. Die OP in der Privatklinik verlief super. Ich bin schmerzfrei", schilderte er vor Gericht. Geständig zeigte sich nicht: "Ich hatte damals eine Einstellungszusage bei einer Schweizer Firma. Aber die hat mich dann hängen lassen. Ich wollte die Klinik nie schädigen."
Der Geschäftsführer der Privatklinik betonte als Zeuge, "dass wir alle Patienten darauf hinweisen, dass sie eine private Zusatzversicherung haben müssen oder die Behandlungskosten aus eigenen Stücken bezahlen müssen". Wenn der Klinik damals, vor der OP, "bekannt gewesen wäre, dass der Angeklagte Exekutionen laufen hat, dann hätten wir ihm klipp und klar gesagt, er soll in ein öffentliches Spital gehen. Oder wir hätten für die OP eine Vorauszahlung verlangt".
Der Richter verurteilte den Angeklagten zu einem Jahr teilbedingter Haft, drei Monate davon unbedingt (nicht rechtskräftig). Allerdings erhielt der aktuell 20 Stunden pro Woche arbeitende Angeklagte folgende Chance: "Sie können für ein Jahr Strafaufschub beantragen. Wenn Sie dem Gericht nachweisen, dass Sie ab demnächst Vollzeit arbeiten, dann brauchen Sie die drei Monate nicht einsitzen."