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59 nazistische Postings abgesondert: 71-Jähriger in Salzburg verurteilt

Zwei Jahre bedingte Haft für geständigen Pensionisten.

Die Geschworenen am Landesgericht Salzburg erkannten den Angeklagten einstimmig wegen Verbrechen nach Paragraf 3g Verbotsgesetz schuldig.

Ein bereits 71-jähriger Pensionist aus dem Pinzgau musste sich Mittwoch am Landesgericht wegen des Vorwurfs der Wiederbetätigung im nationalsozialistischen Sinn (konkret: wegen Verbrechen nach Paragraf 3g des Verbotsgesetzes) verantworten. Der Erste Staatsanwalt Marcus Neher lastete dem Angeklagten an, dreieinhalb Jahre hindurch über das soziale Netzwerk vk.com - oft bezeichnet als russisches Pendant zu Facebook - immer wieder den Nationalsozialismus positiv darstellende, Adolf Hitler verherrlichende Beiträge veröffentlicht zu haben.

Insgesamt, so Neher, habe der 71-Jährige zwischen Mai 2016 und Dezember 2019 nicht weniger als 59 Mal tatbestandsmäßige Beiträge verfasst und geteilt, dazu einschlägige Collagen und Bilder veröffentlicht. Teils habe er den Holocaust verharmlost oder geleugnet - so habe der Angeklagte ein Schwarz-Weiß-Foto des Eingangstors des KZ Auschwitz mit dem Text "die jüdische Lügengeschichte" versehen.

Der Pensionist bekannte sich schuldig. Und wartete mit einer ungewöhnlichen Begründung für das Absondern seiner "braunen" Beiträge auf: "Ich wollte mich journalistisch betätigen, als Blogger. Ich wollte einfach wissen, warum es noch immer so viele Menschen gibt, die diesen unseligen Zeiten nachhängen. Das Ganze ist mir dann entglitten." Die Geschworenen erkannten ihn schuldig. Das Gericht (Vorsitz: Martina Pfarrkirchner) verurteilte ihn zu zwei Jahren bedingter Haft. Rechtskräftig.

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