Konkret wurde der Pensionist am Montag am Landesgericht Salzburg wegen schweren sexuellen sowie wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen zu zweieinhalb Jahren Haft, davon zehn Monate unbedingt, verurteilt. Vom Vorwurf des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses wurde der bisher unbescholtene Angeklagte aus rechtlichen Gründen freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig - weder der Staatsanwalt noch der Verteidiger gaben eine Erklärung ab.
Das Mädchen, heute 16 Jahre alt, kam damals immer wieder zu ihrer Großmutter und deren Lebensgefährten - dem nunmehr Angeklagten - auf Besuch. In der Wohnung, aber auch bei gemeinsamen Urlauben soll es von 2012 bis 2018 zu den Missbrauchshandlungen gekommen sein - vor allem dann, wenn der gebürtige Oberösterreicher mit der Enkelin alleine war, um auf sie aufzupassen.
Der jetzt 70-Jährige habe dabei auch dem Beischlaf ähnliche Handlungen vorgenommen bzw. vom Opfer an sich vornehmen lassen, sagte Staatsanwalt Roland Finster. Die Anklage beruht vorwiegend auf den Angaben des Opfers. Das Mädchen habe im Tatzeitraum die Vorfälle nicht anzeigen wollen, aus Angst, die Familie zu entzweien, so Finster.
Der Angeklagte gestand sexuelle Berührungen im Intimbereich des Opfers ein. Angefangen habe aber das Mädchen - beim Schwimmen und dann beim Kuscheln auf der Couch, sagte er zur vorsitzenden Richterin. "Sie hat immer meine Nähe gesucht. Beim Spielen und Herumtollen. Die Initiative ging eigentlich immer von ihr aus." Er habe es zugelassen, sei dabei aber nie sexuell erregt gewesen. Er habe sich gedacht, das höre wieder auf, wenn sie einen Freund hat. Das sei dann auch geschehen.
Die Berührungen hätten auch nicht ab dem siebenden Lebensjahr des Mädchens begonnen, sondern erst ab der Pubertät im Jahr 2015 und bis Mitte 2018 gedauert, behauptete der Angeklagte. Er bestritt sexuelle Handlungen, die dem Beischlaf gleichzusetzen sind. Er wisse nicht, warum das Mädchen solche Anschuldigungen vor der Polizei erhoben hat. "Vielleicht war es der Druck von der Oma."
Der Beschuldigte befindet sich in Untersuchungshaft. Er und die Großmutter des Mädchens leben mittlerweile getrennt. Der Schöffensenat (Vorsitz: Richterin Martina Kocher) sprach dem Opfer, vertreten von Rechtsanwältin Sabina Moser, 3500 Euro Teilschmerzensgeld zu.