Der 32-Jährige Niederländer, der laut Anklage am 8. Juli 2020 in Zell am See im Zuge eines Streits insgesamt acht Schüsse auf einen 40-jährigen Wiener abgefeuert hatte, wurde zu 20 Jahren unbedingter Haft verurteilt. Zudem erfolgte die Einweisung in eine Anstalt für zwar zurechnungsfähige, aber geistig höhergradig abnorme, gefährliche Rechtsbrecher. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Geschworenen bejahten am Freitag die Frage nach einem versuchten Mord einstimmig und entschieden damit im Sinne der Anklage. Das Geschworenengericht sprach dem Wiener, der trotz schwerster Verletzungen überlebt hatte, ein Teilschmerzensgeld in Höhe von 66.000 Euro zu. Opferanwalt Stefan Rieder hatte 70.000 Euro gefordert.
Der Niederländer hatte am Mittwoch zum Prozessauftakt am Landesgericht Salzburg sieben Schüsse auf das Opfer eingeräumt. Er bekannte sich aber nur zu einer schweren Körperverletzung schuldig, nicht aber zum Vorwurf des versuchten Mordes.
Laut dem Beschuldigten kam es damals zu einem Streit mit dem Wiener, weil ihn dieser entgegen seiner Zusage doch nicht nach Bayern habe fahren wollen, um einen Freund abzuholen. Der 40-Jährige habe die Pistole, die er dem Wiener zuvor um 850 Euro zum Kauf angeboten habe, zuerst auf ihn gerichtet, behauptete der Angeklagte. Er habe sie ihm wegschlagen können und dann auf den Wiener geschossen - um ihn zu verletzen, nicht aber zu töten.
Ein Gutachter hat eine für den Angeklagten ungünstige Gefährlichkeitsprognose erstellt und sein neuro-psychiatrisches Gutachten modifiziert. Demnach würden die Voraussetzungen für eine Einweisung in einer Anstalt für geistig abnorme, zurechnungsfähige Rechtsbrecher vorliegen, hatte der Sachverständige im Prozess erklärt.
Die schockierende Bluttat ereignete sich in der Nacht auf den 8. Juli 2020. Die beiden Männer waren gemeinsam im Auto des Wieners unterwegs, offenbar um einen Freund des Niederländers in Bayern abzuholen. Bereits nach knapp 200 Meter Fahrt sollen die beiden in heftigen Streit geraten sein. Laut Anklage stieg der Niederländer aus, ging zum Fahrbahnrand und feuerte von dort mindestens sieben Schüsse auf den Wiener ab, der weiterhin hinter dem Lenkrad saß. Nach wenigen Metern Fahrt fiel das Opfer aus dem Wagen und blieb am Gehsteig liegen.
Der Schütze ließ den Verletzten zurück und lud in seiner nur wenige 100 Meter entfernten Mietwohnung die Faustfeuerwaffe nach. Dann kam er zum Tatort zurück, hievte den 40-Jährigen in den Kofferraum des Wagens und gab mindestens einen weiteren Schuss auf ihn ab - was er aber im Prozess bestritt. Anschließend fuhr er rund acht Kilometer in einen Wald, stieß den Mann über eine steile Böschung hinunter und ließ ihn im unwegsamen Gelände liegen.
Der Angeklagte, ein Schlosser und Tätowierer, wurde in seiner Heimat bisher 18 Mal verurteilt, davon fünf Mal wegen Gewaltdelikten. Zuletzt wurde er im April 2020 aus der Haft entlassen. Ende Juni mietete er sich ein Appartement in Zell am See, um dort seinen Angaben nach ein neues Leben zu beginnen und als Tätowierer zu arbeiten.