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Acht Schüsse auf Geschäftsmann in Zell am See: Staatsanwältin will lebenslange Haft für Niederländer

32-jähriger Angeklagter hatte vergangene Woche in Salzburg wegen Mordversuchs 20 Jahre Haft erhalten - bei gleichzeitiger Einweisung in eine Anstalt für höhergradig geistig abnorme Rechtsbrecher. Das Urteil ist nicht rechtskräftig - sowohl Staatsanwaltschaft wie auch Verteidigung brachten nun Rechtsmittel ein.

Dem Niederländer wurde eine besonders brutaler Mordversuch angelastet – er wurde zu 20 Jahren Haft plus Anstaltseinweisung verurteilt (nicht rechtskräftig).

Im Fall jenes Niederländers (32), der vergangenen Freitag von Salzburger Geschworenen wegen versuchten Mordes an einem Geschäftsmann (40) in Zell am See zu 20 Jahren Haft plus Einweisung in eine Anstalt für höhergradig geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt worden war, meldeten nun sowohl Staatsanwaltschaft wie Verteidigung Rechtsmittel an. Während die zuständige Staatsanwältin Elena Haslinger sogar lebenslange Haft für den massiv vorbestraften Niederländer fordert, meldete dieser seinerseits Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an. Wie berichtet erkannten die Geschworenen den Angeklagten für schuldig, im Juli 2020 mit Tötungsvorsatz mit einer Pistole Marke Walther PPK acht Mal akurzer Distanz auf den Geschäftsmann geschossen zu haben. Das Opfer wurde schwerst verletzt und bleibt wohl ein Pflegefall.

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