Staatsanwältin Katharina Nocker dazu am Mittwoch im Prozess: "Die Angeklagte lernte den leider nicht mehr vernehmungsfähigen Mann 2012 kennen. Er hatte ihr 2014 eine Vollmacht für sein Konto eingeräumt, um in seinem Auftrag Bankangelegenheiten zu erledigen und Rechnungen zu begleichen. Bis zum März 2019 hat sie aber wiederholt ihre Befugnis, die ihr eingeräumt wurde, missbraucht. Und zwar, indem sie mehrmals monatlich zwischen 500 und bis zu 3500 Euro bar behob und die Beträge für sich selbst lukrierte."
RA Thomas Hölber, Verteidiger der Frau, wies die Vorwürfe zurück: "Meine Mandantin kann nicht nachvollziehen, warum sie heute hier ist. Sie hatte von 2012 bis 2019 eine Lebens- und auch Liebesbeziehung mit dem Herrn. Beide haben die Zeit miteinander genossen, viele Ausflüge gemacht, oft Lokale besucht. Dass sie das Leben genossen haben, missfiel den Söhnen des Mannes, die im Gegensatz zu ihr für ihren Vater nicht da waren." Zudem, so Hölber, "wollte der Mann bewusst, dass meine Mandantin auch Zugang zu seinem Konto hat." Die 79-Jährige betonte, sie habe jahrelang überwiegend beim Angeklagten gewohnt: "Wir waren Lebensgefährten. Er war bei den Behebungen in der Bank immer dabei. Und er steckte das Geld ein. Damit wurden Fixkosten für das Haus und alle möglichen Reparaturen bezahlt." Erst ab 2019 sei es ihm schlecht gegangen: "Da kam er ins Spital. Und ich durfte ihn nicht mehr sehen."
Auf Vorhalt des Richters, "dass Zeugen sagen, dass Sie nur ein paar Tage im Monat bei ihm waren und dann wieder weg", sagte die 79-Jährige: "Das stimmt nicht. Ich war als Deutsche einfach nicht erwünscht." - Der Schöffensenat (Vorsitz: Richter Markus Hanl) sprach die Frau letztlich frei. Nicht rechtskräftig.