Ein kurioser wie tierischer Betrugsprozess wurde am Freitagnachmittag am Salzburger Landesgericht verhandelt. Die Staatsanwaltschaft lastete einer im Pinzgau lebenden 35-jährigen Russin an, sie habe versucht, eine Katzenzüchterin aus Weißrussland auf besonders dreiste Art zu betrügen.

Konkret soll die 35-Jährige laut Strafantrag bereits im Mai 2019 bei der besagten Züchterin zwei Rassekatzen, Gattung Britisch Kurzhaar, gekauft haben. Schon kurz nach Ankunft der Vierbeiner im Pinzgau habe die Angeklagte dann der Züchterin vorgegaukelt, dass die Katzen verstorben seien bzw. eingeschläfert werden hätten müssen - sie wolle daher eine ordentliche Entschädigung haben. Die Angeklagte übermittelte der Züchterin gleich mehrere Tierarztrechnungen, Laborbefunde und sogar eine Rechnung über die - vermeintliche - Einäscherung einer der Katzen. Allein: Rechnungen und Befunde waren gefälscht - tatsächlich, so die Staatsanwaltschaft, habe die 35-Jährige die Vierbeiner weiterverkauft - Letztere würden sich bester Gesundheit erfreuen.
Wie Peter Egger, Sprecher des Landesgerichts, mitteilte, erschien die im Ermittlungsverfahren schweigende Angeklagte unentschuldigt nicht zum Strafprozess: "Der zuständige Einzelrichter hat daher ein sogenanntes Abwesenheitsurteil gefällt und die Frau wegen versuchten schweren Betrugs zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt." Die Staatsanwaltschaft verzichtete zwar auf Rechtsmittel - dennoch ist das Urteil noch nicht rechtskräftig; die 35-Jährige hat nämlich ab Zustellung des Gerichtsentscheids vierzehn Tage Zeit, um möglicherweise in Berufung zu gehen.
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