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"Endlos-Verfahren" um Hasspostings: VGT-Obmann Martin Balluch im dritten Rechtsgang teilweise verurteilt

Der Salzburger Landesjägermeister Max Mayr Melnhof hatte eine Privatanklage gegen Balluch wegen Hasspostings angestrengt. Am Freitag wurde nun zum bereits dritten Mal vor einem Salzburger Gericht verhandelt.

Symbolbild.
Symbolbild.

Im Privatanklage-Verfahren, das Landesjägermeister Max Mayr Melnhof bereits 2017 gegen Martin Balluch, Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT), anstrengte, wurde nun am Freitag am Landesgericht Salzburg bereits im dritten Rechtsgang verhandelt.

Mayr Melnhof hatte Privatanklage gegen Balluch und den VGT wegen zahlreicher Hasspostings eingebracht, die auf einer Facebook-Seite namens "Martin Balluch" veröffentlicht wurden. Hintergrund: Mayr Melnhof hat ein Jagdgatter zur Wildschweinbejagung - für den VGT ist das massive Tierquälerei. Mayr Melnhof fordert in seiner Privatanklage die Verurteilung Balluchs und des VGT nach dem Mediengesetz und auch nach dem Strafgesetzbuch. Bereits zwei Mal wurden Urteile von den Oberinstanzen gekippt. Am Freitag, wurde vor Philipp Grosser, dem bereits dritten mit der Causa befassten Richter, erneut verhandelt.

Wie der Sprecher des Landesgerichts, Peter Egger, am Abend mitteilte, wurde VGT-Obmann Balluch erneut teilweise verurteilt. Laut nunmehriger Urteilsbegründung des Kollegen habe der VGT-Obmann Postings nicht gelöscht, obwohl er als Medieninhaber der Facebook-Seite dazu verpflichtet gewesen wäre, so Egger auf SN-Anfrage. Teilweise wurde Balluch bezüglich der Postings auch freigesprochen. Grosser verhängte über Balluch eine Geldstrafe von 480 Euro; zusätzlich muss er als Entschädigung 7200 Euro an den Privatankläger zahlen.

Bezüglich des VGT wies Richter Grosser den Antrag Mayr Melnhofs auf Zahlung einer Verbandsgeldbuße ab. Der Verein habe demnach journalistisch sorgfältig gehandelt und inkriminierte Postings in angemessener Zeit gelöscht.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Beide Parteien gaben keine Erklärung ab.

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