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Mutmaßliche Gruppenvergewaltigung zweier Mädchen im Pongau: Acht Burschen jetzt angeklagt

Die Staatsanwaltschaft (StA) Salzburg erhob jetzt in einem besonders erschütternden Missbrauchsfall eine Anklage gegen insgesamt acht im Pongau wohnhafte Burschen, jetzt 16 bis 19 Jahre alt. Das teilte StA-Sprecherin Ricarda Eder am Mittwoch mit. Demnach sollen die jungen Angeklagten - Türken, Serben und Österreicher mit Migrationshintergrund - am späten Abend des 25. Dezember 2023 in Bischofshofen zwei schwer betrunkene Mädchen (damals 15 und 16) teils massiv sexuell missbraucht haben.

Die Burschen werden sich am Landesgericht Salzburg vor einem Jugendschöffensenat verantworten müssen.
Die Burschen werden sich am Landesgericht Salzburg vor einem Jugendschöffensenat verantworten müssen.

Es ist ein erschütternder, verstörender Missbrauchsfall, in dem die Staatsanwaltschaft nun beim Landesgericht eine Anklage eingebracht hat: Eine ganze Gruppe von Burschen hatte sich demnach am späten Abend des 25. Dezember 2023 teils massiv an zwei stark betrunkenen Mädchen sexuell vergangen. Beide Opfer, damals 15 und 16 Jahre alt, erlitten laut einem Gutachten infolge der inkriminierten, schockierenden Übergriffe eine posttraumatische Belastungsstörung. Die zwei Mädchen, vertreten von den Opferanwältinnen Sabina Moser und Silvia Maus, sind noch heute psychisch schwer angeschlagen.

Die 31-seitige, noch nicht rechtswirksame Anklageschrift des fallzuständigen Staatsanwalts Roland Finster richtet sich gegen insgesamt acht Burschen, nunmehr im Alter zwischen 16 und 19 Jahren. Es handelt sich durchwegs um Türken, Serben und Österreicher mit Migrationshintergrund.

Die Angeklagten und die beiden Opfer kennen sich. Am Abend des 25. Dezember des Vorjahres war die damals 15-jährige Schülerin mit ihrer um ein Jahr älteren Freundin allein in der elterlichen Wohnung.

Im Lauf des Abends besuchten die Angeklagten die beiden Mädchen, um in der "sturmfreien" Wohnung zu feiern. Die Mädchen konsumierten dabei harte alkoholische Getränke, die die Burschen besorgt hatten. Binnen relativ kurzer Zeit seien die zwei Mädchen stark betrunken gewesen. Die 15-Jährige war laut Anklage "aufgrund des Alkoholkonsums letztlich wehrlos bzw. zum Widerstand unfähig". Die 16-Jährige sei ebenfalls schwer berauscht gewesen und "unfähig zur sexuellen Selbstbestimmung". In der Folge sollen fünf der Angeklagten als unmittelbare Täter an den zwei Schülerinnen unter Ausnützung ihres alkoholbedingt apathischen Zustands dem Beischlaf gleichzusetzende Handlungen und teils auch den Geschlechtsverkehr vorgenommen haben. Die Übergriffe erfolgten demnach teils gleichzeitig durch mehrere Burschen und teils hintereinander. Besonders erschütternd: Ein Angeklagter soll der damals 15-Jährigen auch Gegenstände vaginal eingeführt haben.

Von den sexuellen Übergriffen der Mädchen etliche Handyvideos angefertigt

Das Gros der Angeklagten fertigte von den zahlreichen einzelnen sexuellen Übergriffen zudem etliche Handyvideos und -bilder an. Viele dieser Videos wurden später auf den Mobiltelefonen der Angeklagten gesichert. Dem Staatsanwalt zufolge sind dabei die Missbrauchshandlungen zulasten der Mädchen fast ausnahmslos alle ersichtlich und die Angeklagten "zumeist eindeutig erkennbar".

Fünf Burschen wird das Verbrechen des "sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigen Person" (Paragraf 205 StGB) angelastet. Ein weiterer soll sich zwar nicht unmittelbar an den bzw. an einem der Mädchen vergangen haben, jedoch einen anderen Angeklagten "angefeuert" haben, die 15-Jährige zu missbrauchen. Fast allen Burschen wird zudem - bezüglich der Videoaufzeichnungen - das Vergehen des "bildlichen sexualbezogenen Kindesmissbrauchsmaterials und bildlicher sexualbezogener Darstellungen minderjähriger Personen" (§ 207a StGB) zur Last gelegt.

Das ältere Mädchen wurde laut Anklage am 26. Dezember erneut massiv missbraucht - und zwar vom ältesten der Angeklagten. Dieser, ein 19-Jähriger, wurde bereits wegen Verbreitung von Propaganda der Terrormiliz IS zu teilbedingter Haft verurteilt.

Schöffenprozess für vier Tage anberaumt

Der Strafrahmen im Fall des 19-Jährigen liegt - am Papier - bei maximal 15 Jahren Haft, im Fall der übrigen Angeklagten liegt die - theoretisch mögliche - Höchststrafe bei maximal 7,5 Jahren. Opferanwältin Sabina Moser zur Anklage: "Das ist ein wichtiger Schritt für die Opfer, um das Erlittene verarbeiten zu können." Das zu erwartende Schöffenverfahren gegen die acht jungen Angeklagten wird von Richterin Verena Wegleiter geführt. Von 28. Februar bis 7. März 2025 sind vier Prozesstage anberaumt.

Hilfe in Gewaltsituationen

Wenn Sie selbst von Gewalt betroffen sind oder Angehörigen helfen möchten, gibt es eine Reihe von Anlaufstellen:

Die Frauenhelpline erreichen Sie täglich von 0 bis 24 Uhr kostenlos unter der Nummer 0800 / 222 555. Die Frauenhelpline erreichen Sie auch im Internet unter www.frauenhelpline.at

Den Frauennotruf Salzburg erreichen Sie unter 0662 / 88 11 00 und unter www.frauennotruf-salzburg.at.

Den Männernotruf erreichen Sie täglich von 0 bis 24 Uhr kostenlos unter der Nummer 0800 / 246 247.

Die Telefonseelsorge erreichen Sie täglich von 0 bis 24 Uhr kostenlos unter der Nummer 142.