Frau klagte Salzburger Prangerstutzenschützen: Vergleich in brisantem Rechtsstreit
Klägerin wollte vom Gericht festgestellt wissen, dass der örtliche Prangerstutzenschützenverein das Schießen nahe ihres Hauses wegen gesundheitsschädlichen Lärms zu unterlassen habe. Es kam letztlich zu einer konsensualen Lösung.
SN/bilderbox
Symbolbild.
Das Abfeuern von Prangerstutzen, also von oftmals kunstvoll gestalteten Handböllern, hat auch im Land Salzburg eine große Tradition. Der weitum bekannte Lärmbrauch wird landesweit von mehreren Dutzend Vereinen gepflogen.
Einer dieser in einer Salzburger Gemeinde angesiedelten Prangerstutzenschützenvereine, der etwa an bestimmten kirchlichen Feiertagen oder bei Hochzeiten seine Stutzen, also die 50 bis 70 Zentimeter langen Vorderlader, krachen lässt, sah sich seit dem Vorjahr mit einem brisanten Zivilrechtsstreit konfrontiert. Eine Hausinhaberin im Ort hatte gegen den Verein am Bezirksgericht ...
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