Fünf der sechs Beschuldigten wurden am Montag in einem fortgesetzten Geschworenen-Prozess am Landesgericht Salzburg wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz zu bedingten Haftstrafen von vier bis 13 Monaten verurteilt. Der älteste Angeklagte erhielt mangels Beweise einen Freispruch. Alle Urteile sind bereits rechtskräftig. Die Angeklagten hatten sich nicht schuldig oder nur zum Teil schuldig bekannt.
Staatsanwalt Marcus Neher hat einen Tatzeitraum von Ende 2010 bis 12. April 2012 angenommen. Rund 1280 Musikdateien von "Neonazibands" wurden bei einer Hausdurchsuchung sichergestellt. Zudem sollen die Beschuldigten in dem Keller "Heil Hitler" gerufen und die Hand zum "deutschen Gruß" erhoben haben. Zur Dekoration des Partyraums war eine deutsche Reichsflagge samt Hakenkreuz angebracht worden.
