Gericht verbietet Musik des "Edelweißprinzen" auf dem Kehlstein
Das Landgericht Traunstein in Bayern hat eine bemerkenswerte Entscheidung getroffen.
SN/berchtesgadener land tourismus/marika hildebrandt
Das Kehlsteinhaus
Auf dem Kehlsteingipfel muss Ruhe herrschen. Das Landgericht Traunstein gab der Zivilklage des Grundstückspächters gegen den "Edelweißprinzen", so der Künstlername eines sangesfreudigen Ziehharmonika-Spielers, statt. Zuvor hatte schon das Amtsgericht Laufen dem Beklagten seine Darbietungen untersagt.
Eigentümer des mehr als 50.000 Quadratmeter großen Areals ist der Freistaat Bayern, Pächter die Tourismusregion Berchtesgaden-Königssee. Das Kehlsteinhaus und der etwa 300 Meter entfernte Gipfel samt Kreuz gehören dazu. Auf 1881 Metern hatte der singende "Edelweißprinz" bei seinen Auftritten in bayerischer Tracht mit ...
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