Kaprun senkt das Bettenlimit beim Bau von neuen Hotels
Als zweite Gemeinde nach der Stadt Salzburg nützt Kaprun eine 2020 vom Land beschlossene Möglichkeit im Raumordnungsgesetz. Gemeinden können beim Neubau von Gastgewerbebetrieben die höchstmögliche Bettenzahl von 240 auf 120 bzw. die Zahl der Zimmer von 120 auf 60 senken. Zwar können weiter auch größere Hotels gebaut werden, diese benötigen aber eine Widmung als Beherbergungsgroßbetrieb und damit die Zustimmung der Gemeindevertretung. Beherbergungsbetriebe, die unter der Grenze liegen, sind auch im Wohngebiet erlaubt. Sie benötigen nur eine gewerberechtliche Bewilligung der Bezirksbehörde. ...
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