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Kind bei ÖVP-Event im Pongau mit heißem Punsch verbrüht: Anwalt klagt jetzt Landespartei

Bei einer Silvesterfeier einer ÖVP-Ortspartei wurde ein Becher umgestoßen - brennend heißer Punsch floss in den Stiefel eines neunjährigen Mädchens. Die Klage gegen einen Ex-Ortsparteifunktionär wurde abgewiesen. Jetzt klagt der Opferanwalt aber auch die Landespartei auf Basis der Veranstalterhaftung.

Symbolbild.
Symbolbild.

Die Eltern des Kindes seien "massiv enttäuscht. Und ich auch", sagt Alexander Schuberth, Rechtsanwalt des neunjährigen Opfers. "Es will offensichtlich niemand die Verantwortung dafür übernehmen, dass ein Kind womöglich ein Leben lang leidet." - Anwalt Schuberth spricht den folgenschweren Vorfall vom 31. Dezember 2017 an. Das neunjährige Mädchen hatte damals mit den Eltern eine Jugendveranstaltung einer ÖVP-Ortspartei im Pongau besucht. Das Kind stand mit der Mutter bei der Kinderpunsch-Ausschank, als ein Becher mit sehr heißem Punch unabsichtlich umgestoßen wurde.

Das Heißgetränk floss in den Stiefel des Kindes - es erlitt schwere Verbrennungen. Eine Hauttransplantation und mehrere Operationen waren erforderlich. Noch immer hat das Mädchen Schmerzen und muss täglich eingesalbt werden.

Im Frühjahr 2018 brachte Schuberth für das Kind und die Eltern Schadenersatzklage beim Landesgericht ein. Beklagt: Ein damals hoher Ortsparteifunktionär als Organisator der Feier - er war mit zwei Kollegen für den Ausschank zuständig. In der Klage werden von dem beklagten Landesbeamten knapp 58.000 Euro Entschädigung gefordert; zudem die Feststellung der Haftung für mögliche Spätfolgen, beziffert mit weiteren 10.000 Euro. Laut Klage stieß der damalige Parteifunktionär den Becher unabsichtlich um. Im erstinstanzlichen Zivilprozess bestritt er dies jedoch energisch: Er habe den Becher nicht umgestoßen.

Brisant allerdings: Im Prozess wurde auch eine "Schadenmeldung" an die Haftpflichtversicherung thematisiert. In besagter, bereits vom 8. Jänner 2018 datierenden Meldung schrieb der Versicherungsvertreter des Beklagten, dass ihm dieser telefonisch mitgeteilt habe, dass ihm ein Becher mit heißem Tee umgekippt sei und dadurch ein Kind Verbrühungen erlitten habe. In der Verhandlung betonte der Ex-Ortsparteifunktionär jedoch, er habe das am Telefon nicht so gesagt, wie es protokolliert worden sei und überdies erst im Gerichtsverfahren erstmals den von ihm gar nicht unterschriebenen "Zettel" gesehen.

Kürzlich hat der zuständige Richter die Klage abgewiesen. Klagevertreter Schuberth ärgert dabei vor allem, "dass der Richter die Glaubhaftigkeit des beklagten offensichtlich höher bewertet hat als jene des Versicherungsvertreters. Aber warum bitte soll dieser seine Angaben in der Schadenmeldung erfinden?"

Peter Egger, Sprecher des Landesgerichts, teilte auf SN-Anfrage mit, dass laut Urteil "auf Basis der Beweisergebnisse nicht festgestellt werden konnte, wer den Becher umgestoßen hat". Im Verfahren, so entnimmt Egger aus dem Urteil, hätte sich herausgestellt, dass dafür sechs Personen in Frage kommen würden. Zudem scheide "auch eine Haftung des Beklagten als Organisator der Feier aus, weil der Beklagte nicht Veranstalter war". Ebensowenig, so erklärt Egger, sei die Partei-Ortsgruppe Veranstalter gewesen. Rechtlich gesehen besitze nämlich eine Partei-Ortsgruppe keine eigene Rechtspersönlichkeit - dies treffe nur auf die jeweilige Landespartei zu.

Apropos Landespartei: Kläger-Anwalt Schuberth kündigte nicht nur an, die Abweisung der Klage gegen den Ex-Ortsparteifunktionär nun beim Oberlandesgericht Linz zu bekämpfen. Schuberth wird jetzt auch - vor dem Hintergrund der Veranstalter-Haftung - "eine Schadenersatzklage gegen die Landes-ÖVP einbringen".

Wolfgang Mayer, Geschäftsführer der Landes-ÖVP, betonte im SN-Gespräch, "dass die Landespartei versichert ist, falls eine Veranstalter-Haftung festgestellt werden würde". Grundsätzlich, so Mayer, "hat der Kläger-Anwalt die Auseinandersetzung mit der Versicherung zu führen".

Schuberth kämpft übrigens auch noch auf einer dritten Front: Er hatte gegen den beklagten Ex-Ortsparteifunktionär auch Strafanzeige bei der Salzburger Staatsanwaltschaft erstattet. Vorwürfe: Verdacht auf fahrlässige schwere Körperverletzung und Betrug. Letztgenannter Vorwurf bezieht sich laut Schuberth auf den "plötzlichen Meinungsschwenk des Beklagten, nachdem er laut der Schadenmeldung an die Versicherung ja zuerst Verantwortung übernommen hat". Die Staatsanwaltschaft stellte ihre Ermittlungen dazu kürzlich ein - gegen die Einstellung bringt Schuberth aber nun bei Gericht einen Antrag auf Fortführung des Verfahrens ein.


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