Ins Finale ging am Montag der Anfang Jänner eröffnete Geschworenenprozess gegen einen 19-jährigen Afghanen. Dem zwei Mal vorbestraften Asylbewerber lastete Staatsanwalt Leon-Atris Karisch im Hauptanklagepunkt Mordversuch an: Der 19-Jährige stach am frühen Morgen des 30. Juni 2018 im Salzburger Mirabellgarten einem Landsmann mit einer abgebrochenen Bierflasche in den Hals und den Nacken. Die Stiche, so der Staatsanwalt, seien "potenziell lebensbedrohlich" gewesen: "Der Angeklagte hielt es ernstlich für möglich, den Kontrahenten durch die Stiche zu töten." Anschließend habe der Angeklagte noch einen anderen Afghanen, der schlichten wollte, mit der Flasche attackiert und verletzt - was der Staatsanwalt als absichtliche schwere Körperverletzung wertete.
Der 19-Jährige, vertreten von Verfahrenshelfer RA Christian Schubert, bestritt jeden Tötungsvorsatz. Schubert zum Hauptvorwurf: "Mein Mandant geriet damals mit fünf anderen Landsmännern in Streit. Er wurde von der Gruppe attackiert und hat sich mit der Flasche gewehrt. Er hatte keinen Tötungsvorsatz - vielmehr ist eine Notwehrsituation nicht auszuschließen."
Die Geschworenen verneinten im Hauptfaktum einen Mordversuch und sprachen den Afghanen letztlich wegen zweifacher absichtlicher schwerer Körperverletzung schuldig. Urteil: Vier Jahre Gefängnis. Zudem wurde eine noch offene bedingte Haftstrafe von vier Monaten widerrufen. Nicht rechtskräftig.