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Mit falschen 100-Dollar-Scheinen im Netz posiert - Freispruch für jungen Pinzgauer

100-Dollar-"Blüten" wohl Spielgeld: Laut Gericht habe der 21-Jährige nie vorgehabt, die falschen Dollars in Verkehr zu setzen.

Symbolbild.
Symbolbild.

"Besitz und Weitergabe nachgemachten oder verfälschten Geldes" gemäß Paragraf 233 Strafgesetzbuch: so lautet das sperrig klingende Delikt, wegen dem ein 21-jähriger Pinzgauer am Mittwoch am Salzburger Landesgericht vor Richterin Christina Bayrhammer Platz nehmen musste. Faktum ist: Der junge Mann hatte falsche 100-US-Dollar-Noten, angeblich 140 Stück, besessen - laut Strafantrag mit der Absicht, diese als echt in Verkehr zu setzen.

Der 21-Jährige betonte vor Gericht, er habe die falschen Dollars von einem Freund bekommen - dieser habe sie regulär bei einem großen Online-Versand bestellt. Er selbst habe die Scheine bloß dazu verwendet, um mit diesen auf Instagram zu posieren.

Die Richterin fällte einen glatten und auch bereits rechtskräftigen Freispruch: Es gebe keinen Hinweis darauf, dass der 21-Jährige die Scheine - für das Gericht als Requisiten- oder Spielgeld erkennbar - tatsächlich in Verkehr setzen habe wollen oder bereits falsche Dollars in Umlauf gebracht habe.