"Besitz und Weitergabe nachgemachten oder verfälschten Geldes" gemäß Paragraf 233 Strafgesetzbuch: so lautet das sperrig klingende Delikt, wegen dem ein 21-jähriger Pinzgauer am Mittwoch am Salzburger Landesgericht vor Richterin Christina Bayrhammer Platz nehmen musste. Faktum ist: Der junge Mann hatte falsche 100-US-Dollar-Noten, angeblich 140 Stück, besessen - laut Strafantrag mit der Absicht, diese als echt in Verkehr zu setzen.
Der 21-Jährige betonte vor Gericht, er habe die falschen Dollars von einem Freund bekommen - dieser habe sie regulär bei einem großen Online-Versand bestellt. Er selbst habe die Scheine bloß dazu verwendet, um mit diesen auf Instagram zu posieren.
Die Richterin fällte einen glatten und auch bereits rechtskräftigen Freispruch: Es gebe keinen Hinweis darauf, dass der 21-Jährige die Scheine - für das Gericht als Requisiten- oder Spielgeld erkennbar - tatsächlich in Verkehr setzen habe wollen oder bereits falsche Dollars in Umlauf gebracht habe.