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Mord an bekanntem Pongauer Wirt: Witwe hofft auf mildere Strafe

Am 6. September zieht das Oberlandesgericht Linz einen Schlussstrich in dem  spektakulären Kriminalfall.

Die Angeklagte beteuerte in den beiden Geschworenenprozessen ihre Unschuld – letztlich vergebens.
Die Angeklagte beteuerte in den beiden Geschworenenprozessen ihre Unschuld – letztlich vergebens.

Nach zwei Rechtsgängen vor Salzburger Geschworenensenaten steht es inzwischen fest: Jener Flachauer Wirt (57), der im März 2019 infolge eines Messerstichs in seinem Hotel verblutete, wurde von seiner in den Prozessen nicht geständigen Gattin (32) vorsätzlich getötet. Im Juli 2021 verwarf der Oberste Gerichtshof die Nichtigkeitsbeschwerde der Witwe (Verteidiger: RA Kurt Jelinek) gegen die Mordverurteilung und bestätigte damit den Mordschuldspruch.

Weil die Frau - sie erhielt in der Neuauflage 14 Jahre Haft - auch Strafberufung erhob, steht sie am 6. September ein letztes Mal vor Gericht: Ein Berufungssenat des Oberlandesgerichts Linz befindet dann, ob das Strafmaß gleich bleibt oder reduziert wird.