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Mord in Zell am See: U-Haft für 17-Jährigen um zumindest weitere zwei Monate verlängert

20-Jährige erschossen: Salzburger Haftrichterin sieht bei jungem Pinzgauer weiterhin die Haftgründe der Tatbegehungs-, Verdunkelungs- und Fluchtgefahr vorliegen.

Symbolbild.
Symbolbild.

Jener 17-jährige Pinzgauer, der eingeräumt hat, im Oktober in Zell am See eine 20-jährige Frau erschossen zu haben, bleibt wegen dringenden Mordverdachts weiter in U-Haft. "Die zuständige Richterin sieht nach wie vor die Haftgründe der Tatbegehungs-, Verdunkelungs- und Fluchtgefahr vorliegen und hat die U-Haft bis 7. April verlängert", teilten Gerichtssprecher Peter Egger und auch der Verteidiger des 17-Jährigen, RA Michael Ringl, am Donnerstag auf SN-Anfrage mit.

Wie berichtet, sitzt im Zusammenhang mit der Tötung der gelernten Modeverkäuferin auch ein weiterer junger Pinzgauer in U-Haft. Dieser - 18 Jahre alt und bis vor Kurzem ein guter Freund des 17-Jährigen - steht im Verdacht, den 17-Jährigen zur Bluttat angestiftet zu haben. Zudem belastete ihn Letztgenannter auch dahingehend, ihm die - später "scharf" gemachte Schreckschusspistole besorgt und bei der Tatausführung als Lenker des Fluchtwagens fungiert zu haben. Im Fall des nicht geständigen 18-Jährigen (Verteidiger: RA Robert Galler) findet am 28. Februar die nächste Haftprüfung statt.

Die Staatsanwaltschaft beantragte die Begutachtung der beiden Beschuldigten durch eine Neuropsychiaterin. Der 17-Jährige wurde bereits von der Sachverständigen auf seinen Geisteszustand bzw. seine Zurechnungsfähigkeit hin untersucht.

Im Hintergrund der Tat stehen offenbar Drogengeschäfte. Die junge Frau handelte Ermittlungen zufolge mit Marihuana - der 17-Jährige war angeblich einer ihrer "Kunden". Der Jugendliche soll am Tatabend vier Mal auf die junge Frau geschossen haben - ein Schuss war laut Obduktionsgutachten todesursächlich.

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