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Mordfall Roland Krenn: Neues Gericht misst Strafen für Mörder-Trio neu aus

Die Mordschuldsprüche für die Angeklagten im ersten Prozess wurden vom Obersten Gerichtshof zwar bestätigt. Wegen dessen Teilaufhebung des Urteils muss sich aber ein neuer Salzburger Geschworenensenat am Dienstag wieder mit dem Fall befassen.

Der Musiker (rechts) und der Wirt im ersten Prozess, der im Juni 2018 mit Schuldsprüchen wegen Mordes, Raubes und Einbruchsdiebstahls endete.
Der Musiker (rechts) und der Wirt im ersten Prozess, der im Juni 2018 mit Schuldsprüchen wegen Mordes, Raubes und Einbruchsdiebstahls endete.

In einem der spektakulärsten Kriminalfälle der vergangenen Jahre wurden im Juni 2018 ein Flachgauer Musiker (25), dessen Ex-Freundin (21) und ein Innviertler Gastwirt (30) wegen Mordes an dem vermögenden Stadt-Salzburger Roland Krenn (63) schuldig erkannt. Der damalige Geschworenensenat (Vorsitz: Richter Christian Ureutz) verurteilte das Trio zudem wegen Raubes und Einbruchsdiebstahls zu Lasten Krenns. Der teilgeständige Musiker erhielt 15 Jahre Haft und wurde gleichzeitig in eine Anstalt für zwar zurechnungsfähige, aber geistig höhergradig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Der Wirt und die "Ex" des Musikers, beide nicht geständig, bekamen 16 Jahre bzw. sieben Jahre.

Das Trio erhob jeweils Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung gegen die Urteile - tatsächlich kippte der Oberste Gerichtshof (OGH) im Jänner 2019 diese in Teilbereichen: Konkret hoben die Höchstrichter den Schuldspruch gegen das Trio wegen Einbruchsdiebstahls in der Villa Krenns mit einem "widerrechtlich erlangten Schlüssel" aufgrund eines "Rechtsfehlers" auf: Es gebe im Urteil "keinen Sachverhaltsbezug", dass der Schlüssel widerrechtlich erlangt worden sei. Zur Erklärung: Das Trio ließ nach dem Mord an Krenn - die Tat geschah am 19. Juli 2016 - aus dessen Villa Wertsachen mitgehen.

Der OGH bestätigte zwar gleichzeitig die Schuldsprüche für das Trio in den weit gewichtigeren Hauptanklagepunkten Mord und Raub. Ungeachtet dessen sei der Fall infolge der Teil-Aufhebung dennoch an ein neu zu besetzendes Geschworenengericht zurückzuverweisen. Der besagte "Heber", so die Höchstrichter, erfordere nämlich "mit Blick auf eine neue Gesamtbeurteilung", dass sich das neue Gericht mit den Strafaussprüchen zu befassen und neu zu entscheiden habe. Und weil damit verbunden müsse der Geschworenensenat somit auch über den Ausspruch der Einweisung des hauptangeklagten Musikers in eine Anstalt neu verhandeln.

Am Dienstag stehen die drei Mordverurteilten vor einem neuen Geschworenengericht

Am Dienstag nimmt das Trio also erneut am Landesgericht vor einem neuen Geschworenensenat (Vorsitz: Richter Christian Hochhauser) Platz. Bemerkenswert ist aber, dass der Vorsitzende Richter die Verteidiger der Angeklagten sowie die Staatsanwaltschaft bereits im März darüber informierte, das Verfahren bezüglich des Vorwurf des Einbruchsdiebstahls auszuscheiden. Also im neuen Geschworenenprozess gar nicht wieder zu verhandeln. Dies, so der Richter in der Ladung zum Prozess, sei "zur Vermeidung von Verfahrensverzögerungen angezeigt". Das heißt: Im Prozess geht es nun "nur" um die Neubemessung der Strafhöhen bei den Angeklagten und um die damit verbundene Frage der Einweisung des Musikers. Dazu RA Franz Essl, dessen Verteidiger: "Mein Mandant ist nicht höhergradig geistig abnorm. Er gehört nicht in eine Anstalt. Das Gutachten der Gerichtssachverständigen ist massiv fehlerhaft. Jetzt muss dieses Gutachten neu erörtert werden." Essl hat zwei Privatgutachten von Neuropsychiatern eingeholt: "Beide kommen zum eindeutigen Ergebnis, dass keine Einweisung erforderlich ist", so der Anwalt.

Insider gehen davon aus, dass der Anklagepunkt des Einbruchdiebstahls nach der Ausscheidung aus dem neuen Verfahren später dann von der Staatsanwaltschaft zurückgezogen wird. Für die Neubestimmung des Strafmaßes falle nämlich dieses Vergehen im Verhältnis zu den Verbrechen des Mordes und Raubes so gut wie nicht ins Gewicht.

Apropos Haftstrafen: Man darf gespannt sein, wie der neue Geschworenensenat diese nun bemisst. Der Staatsanwaltschaft waren die Urteile vom Juni 2018 in allen drei Fällen zu gering - sie ging in Strafberufung.

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