Im Juni 2016 war der vermögende Salzburger Akademiker Roland Krenn (63) heimtückisch getötet worden. Nach langwierigen gerichtlichen Verfahren wurden im Februar 2020 ein Flachgauer Musiker (27), ein Innviertler Gastwirt (32) und die Ex-Freundin (23) des Musikers rechtskräftig wegen Mordes zu 18, 16 sowie acht Jahren Haft verurteilt. Demnach hatten der Musiker und seine Ex-Freundin den 63-Jährigen mit Schlaftabletten betäubt. Dann brachten sie ihn laut Urteil in seine Villa, fesselten und knebelten ihn und ließen ihn im Keller liegen, sodass er starb. Der mitangeklagte Wirt - wie die Frau nicht geständig - soll das Paar zur Tat angestiftet haben. Die Leiche Krenns wurde auf dem Bauernhof des Wirts entdeckt.
Der Wirt hatte nach der Verurteilung über seinen Verteidiger Jörg Dostal einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gestellt. Ein Dreirichtersenat am Landesgericht Salzburg wies den Antrag kürzlich jedoch ab - die vorgebrachten Wiederaufnahmegründe liegen laut Senat nicht vor. Dostal erhob dagegen Beschwerde, mit der sich nun das Oberlandesgericht Linz befassen muss.