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Mordfall Zell am See: Rohrbomben, Waffen und Sturmhauben in Rucksack

Im Umfeld des mutmaßlichen Mord-Anstifters (18) - er bestreitet alle Vorwürfe - wurde Brisantes entdeckt: Zwei nicht fertig gebastelte Rohrbomben.

In diesem Mehrparteienhaus in Zell am See wurde die 20-jährige Frau am 20. Oktober 2018 erschossen.
In diesem Mehrparteienhaus in Zell am See wurde die 20-jährige Frau am 20. Oktober 2018 erschossen.

Im Fall der im Oktober 2018 in Zell am See erschossenen 20-jährigen Modeverkäuferin gelten ein 17-jähriger und ein 18-jähriger Pinzgauer als dringend tatverdächtig des Mordes. Der 17-jährige Erstbeschuldigte gab bereits zu, die Frau erschossen zu haben. Sein 18-jähriger - nun ehemaliger - Freund steht im Verdacht, ihn zur Tat angestiftet, die Pistole besorgt und als Fluchthelfer fungiert haben.

Ermittler machten kürzlich im Dunstkreis des Mordfalls eine brisante Entdeckung. In einem Kellerabteil, das offenbar der Familie des zweitbeschuldigten 18-Jährigen gehört, wurde ein Rucksack sichergestellt, in dem sich zwei nicht fertig gestellte Rohrbomben befunden haben sollen. Robert Galler, Verteidiger des 18-Jährigen, der jede Beteiligung an der Bluttat bestreitet, bestätigt das im wesentlichen auf SN-Anfrage. Galler betont aber, "dass der Rucksack nicht meinem Mandanten gehört, sondern dem 17-jährigen Erstbeschuldigten. Dieser hat auch die Frau erschossen. Und er belastet meinen Mandanten völlig zu Unrecht." Der Verteidiger des 17-Jährigen, Michael Ringl, kontert: "Faktum ist, dass der Rucksack bei der Familie des Zweitbeschuldigten gefunden wurde. Wem er gehört, ist noch gar nicht geklärt." SN-Recherchen zufolge waren im Rucksack neben selbst gebastelten Rohrbomben auch Waffen, Munition, zwei Sturmhauben und Latex-Handschuhe sowie mehrere Säckchen mit einem weißen Pulver - möglicherweise Suchgift.

Stellten die beiden die Rohrbomben her? Planten sie womöglich damit eine Straftat? Diese Fragen dürfte sich die Polizei auch stellen.

Marcus Neher, Sprecher der Staatsanwaltschaft (StA), bestätigt "dass Bekleidung, ein Schlagring, ein Messer und weitere Gegenstände sichergestellt wurden". Zu den "weiteren Gegenständen" äußert sich der StA-Sprecher aber nicht konkreter: "Sie stehen aus derzeitiger Sicht in keinem erkennbaren, unmittelbaren Zusammenhang mit der Ermordung der jungen Frau." Die Polizei, ergänzt Neher, habe inzwischen angeregt, die sichergestellten Gegenstände "molekulargenetisch, also auf DNA-Spuren, untersuchen zu lassen". Ob die StA der Anregung nachgekommen wird, sei derzeit offen. Die Beschuldigten werden nun zu Rucksack und Inhalt befragt.

Am Freitag wurde übrigens im Fall des 18-Jährigen die U-Haft auf 22. April verlängert. Im Fall des 17-Jährigen erfolgte die U-Haftverlängerung erst kürzlich - bis zumindest 7. April. Die neuropsychiatrischen Gutachten zur Frage der Schuldfähigkeit der beiden Beschuldigten zur Tatzeit sind noch ausständig.