Ein ungewöhnlicher Betrugsprozess startete am Dienstag am Landesgericht. Hauptangeklagt: ein Musikverleger. Er soll, so der Strafantrag, als Chef und Alleingesellschafter seiner Firma durch betrügerisches Handeln die Musikverwertungsgesellschaft AKM (Autoren Komponisten u Musikverleger regGenmbH) zur unrechtmäßigen Auszahlung von Tantiemen an sich selbst, an seine Firma sowie an bei ihm unter Vertrag stehende Künstlern (Musiker) verleitet haben.
Bemerkenswert: Der Staatsanwalt spricht von einem nicht näher bezifferbaren, "jedoch zwischen 5000 Euro und 50.000 Euro liegenden Schaden", die der Angeklagte der AKM zwischen 2011 und 2019 zugefügt habe. Der im Prozess anwesende Rechtsanwalt bzw. Privatbeteiligtenvertreter der AKM sprach wiederum von einem für die AKM entstandenen "Gesamtschaden von knapp 1,5 Millionen Euro".
Laut Tenor des Strafantrags habe der - vor Richterin Anna-Sophia Geisselhofer nicht geständige - Musikverleger wie folgt getrickst:
Zum einen soll er zu Auftritten von Künstlern, die bei ihm unter Vertrag stehen, "unrichtige Programmmeldungen" an die AKM geschickt haben. "Unrichtig" deshalb, weil in den Musikprogrammmeldungen vielfach Lieder bzw. Titel aufgelistet gewesen seien, an denen der jeweilige Künstler und anteilig auch der Angeklagte als Verleger oder Komponist die Urheberrechte besitzt, die aber vom Künstler bei der Live-Veranstaltung in Wahrheit gar nicht aufgeführt bzw. gespielt wurden.
Zum anderen soll der Angeklagte etliche "seiner" Künstler dazu angehalten haben, selbst unrichtige Programmmeldungen an die AKM zu schicken.
Zum Hintergrund: Die Verwertungsgesellschaft AKM sorgt dafür, dass Musiker (und Musikverleger) Tantiemen für die Nutzung bzw. Aufführung ihrer Werke (Lieder) erhalten. Je öfter sich Werke eines Urhebers in den Programmmeldungen finden, desto mehr Tantiemen werden bezahlt (für den Urheber bzw. seinen Verleger). Der AKM fiel schließlich im hiesigen Fall auf, dass bei den eingegangenen Programmmeldungen zu den Aufführungen äußerst oft vom Angeklagten selbst komponierte oder von ihm verlegte Musiktitel dabei waren.
Musikverleger weist Vorwürfe zurück: "Ich bin nicht schuldig"
Als mutmaßliche Beitragstäter angeklagt sind auch ein Musiker, er ist teilgeständig, sowie eine - nicht geständige - Angestellte des Verlegers. Letztgenannte soll die vermeintlich unrichtigen Programmmeldungen erstellt haben.
Der Verteidiger des Verlegers sagte zum Prozessauftakt, "dass man die Künstler bei ihren Programmmeldungen nur unterstützt" habe: "In der Musikfirma meines Mandanten wurden die von den Künstlern übermittelten Daten zu den Auftritten, zum jeweils gespielten Repertoire etc. in ein PC-Programm eingegeben. Das hat die Drittangeklagte gemacht. Dabei gab es den klaren Hinweis an die Künstler, dass diese selbst für die Richtigkeit ihrer Angaben haften." Nachsatz des Verteidigers: "Mein Mandant hatte keinen Tatvorsatz. Er ist kein Betrüger."
Der Musikverleger beteuerte, "dass das Aufbereiten der Programmmeldungen für die Künstler ein Service" gewesen sei. Man habe den Künstlern gesagt, "sie sollen die erstellten Listen mit den von ihnen gegespielten Stücken dann genau kontrollieren." - Prozessfortsetzung am Mittwoch.