SN.AT / Salzburg / Chronik

Nazi-Lieder, braune Parolen und ein Hitlerplakat bei Silvesterparty in Salzburg: Sechs Schuldsprüche

Symbolbild.
Symbolbild.

Erster Staatsanwalt Marcus Neher begann sein Eröffnungsplädoyer eindrucksvoll: ",Ein Volk, ein Reich, ein Führer'; ,Sieg Heil!'; ,Ruhm und Ehre der Waffen-SS': diese und weitere Nazi-Parolen hätten Sie bei dieser Party hören oder lesen können", so der Ankläger an die Adresse der Geschworenen. Mit der Party war eine Silvesterfeier zum Jahreswechsel 2017/18 gemeint, bei der sich die gleich sieben Angeklagten, die nun am Donnerstag vor einem Salzburger Geschworenengericht saßen, laut Neher im nationalsozialistischen Sinn wiederbetätigt hatten. Die Feier fand im Keller des Hauses eines Flachgauers statt, der bereits rechtskräftig wegen 3g Verbotsgesetz verurteilt worden war. Ein weiterer, gesondert verfolgter Partyteilnehmer hatte das "braune" Treiben gefilmt - auf die damaligen Videos stützt sich die Anklage.

Zu den konkreten Vorwürfen: Die Angeklagten, fünf Männer und zwei Frauen, zwischen 37 und 40 Jahre alt, kennen sich großteils seit ihrer Jugend. Von den Männern sind zwei bereits im engsten Sinn einschlägig vorbestraft, einer hat Vorstrafen wegen Gewaltdelikten. "Die Männer haben damals im Keller, in dem der Gastgeber ein Bildplakat von Adolf Hitler in Lebensgröße aufgehängt hatte, nicht nur getrunken, sondern Nazi-Lieder wie das Horst-Wessel-Lied gesungen, dazu verbotenen Rechtsrock gehört, wiederholt dabei Nazi-Gesten gezeigt und Hitlerparolen gegrölt", so Neher. Mehrere Teilnehmer hätten auch einschlägige T-Shirts getragen - etwa mit der Aufschrift "Combat 18" samt SS-Totenkopf.

Den beiden Frauen, Partnerinnen von zwei der Männer, lastete der Staatsanwalt an, für ein Foto vor dem Hitlerplakat posiert zu haben. Eine habe zudem daheim im Kleiderschrank einschlägige T-Shirts "bereitgehalten zum Zweck, sie später öffentlich zu zeigen". Neher hob hervor, "dass man keiner Neonazi-Gruppe angehören muss, um sich strafbar zu machen. Es reicht, dass man es ernstlich für möglich hält und sich damit abfindet, durch sein Handeln den Nationalsozialismus positiv darzustellen".

Vier der sieben Angeklagten (Verteidiger: Michael Gruber, Franz Essl, Jörg Dostal, Leopold Hirsch) bekannten sich schuldig. Ein Verteidiger etwa sprach von einem "einmaligen Ausrutscher" seines Mandanten; ein anderer Anwalt betonte, sein Mandant habe keine aktive strafbare Handlung gesetzt.

Die Urteile des Schwurgerichts (Vorsitz: Anna-Sophia Geisselhofer) fielen erst am Abend: Ein Mann wurde freigesprochen, die übrigen sechs Angeklagten wurden schuldig erkannt. Vier von ihnen erhielten jeweils bedingte Haftstrafen zwischen zehn und 22 Monaten, zwei Männer jeweils drei Monate bedingt als Zusatzstrafe zu einer früheren Verurteilung, auf die Bedacht zu nehmen war. Fünf der Urteile sind bereits rechtskräftig.

WAHL-NEWSLETTER

Abonnieren Sie jetzt kostenlos den Wahl-Newsletter der "Salzburger Nachrichten" zur Landtagswahl 2023.

*) Eine Abbestellung ist jederzeit möglich, weitere Informationen dazu finden Sie hier.

SN Karriere