Ein bislang unbescholtener Pongauer Maschinist musste am Donnerstag wegen NS-Wiederbetätigung nach Paragraf 3 Verbotsgesetz vor einem Geschworenensenat (Vorsitz: Richter Philipp Grosser) Platz nehmen. Laut Anklage hatte der 48-jährige Arbeiter zwischen März und August 2019 insgesamt neun Mal über WhatsApp Video- oder Bilddateien mit Inhalten versendet, die Adolf Hitler oder die Ziele des Nationalsozialismus verherrlichen. Adressat war ein Bekannter von ihm, der gesondert verfolgt wird.
Der Angeklagte, verteidigt von Rechtsanwalt Franz Essl, zeigte sich im Prozess tatsachengeständig. Er beteuert aber, völlig gedankenlos gehandelt zu haben.
Die Geschworenen erkannten den Pongauer mit 7:1 Stimmen der NS-Wiederbetätigung für schuldig. Unter Anwendung de r Möglichkeit von außerordentlicher Strafmilderung erhält der Angeklagte acht Monate bedingte Haft. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.