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Opfer nach fatalem Faustschlag nahezu taub: Haftstrafe für jungen Pinzgauer

22-Jähriger wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit (fahrlässig verursachten) schweren Dauerfolgen zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt (nicht rechtskräftig). Der Angeklagte, am Dienstag in Salzburg vor Gericht, hatte dem Freund seiner Schwester im Herbst 2021 einen Faustschlag verpasst, worauf das Opfer mit dem Hinterkopf auf dem Asphalt aufschlug.

Symbolbild.
Symbolbild.

Mit fatalen Folgen hat ein Streit unter einem Paar bei einem Fest im Oktober 2021 in Uttendorf geendet. Eine junge Frau und ihr Freund gerieten in Streit - der 22-jährige Bruder der Frau mischte sich in den Streit ein. Er verpasste dem Freund der Schwester einen Faustschlag, dieser stürzte, schlug auf dem Asphalt auf und erlitt dabei Schädelbrüche. Er ist seither an einem Ohr komplett und am anderen Ohr fast taub. Der Angreifer wurde nun am Dienstag am Landesgericht Salzburg wegen Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen zu zwei Jahren Haft, davon acht Monate unbedingt, verurteilt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, wie Gerichtssprecher Peter Egger erklärte. Der Angeklagte aus dem Pinzgau war geständig. Er entschuldigte sich beim Opfer, dessen Geruchs- und Geschmackssinne seit der Tat ebenfalls beeinträchtigt sind. Der Verurteilte muss nach Haftverbüßung auch ein Anti-Gewalttraining absolvieren. Er ist einschlägig vorbestraft.

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