Erst Ende Februar wurde am Landesgericht ein Salzburger (26) wegen Körperverletzung mit (fahrlässig verursachten) schweren Dauerfolgen (Paragraf 85 Strafgesetzbuch) verurteilt, weil er laut Gericht einer Bekannten einen Faustschlag versetzt hatte, der fatale Folgen hatte: Die 29-Jährige ist seither an einem Auge nahezu blind.
Am kommenden Dienstag steht nun ein 22-jähriger Pinzgauer wegen desselben Delikts vor einem Schöffensenat (Vorsitz: Richter Günther Nocker). Laut Anklage versetzte er im Oktober 2021 in Uttendorf dem Freund seiner Schwester einen Fausthieb, worauf das Opfer auf dem Asphalt aufschlug. Der Mann erlitt dabei nicht nur einen Schädelbasisbruch und eine Fraktur des Hinterhauptbeins, sondern den Ermittlungen zufolge auch eine "Ertaubung auf beiden Ohren". Laut medizinischem Gutachten bleibt das Opfer am rechten Ohr "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" taub; bezüglich des linken Ohres ist demnach eine Verbesserung der Taubheit in nächster Zeit möglich.