"Bauernland in Bauernhand" - so lautet die Devise. Das Salzburger Grundverkehrsgesetz soll das sicherstellen, Verfahren führen Grundverkehrskommissionen durch. Ihre Tätigkeit im Pinzgau wurde vom Landesrechnungshof (LRH) überprüft, der Bericht vorige Woche an den Landtag übermittelt. Darin hagelt es Kritik. Zusammenfassend heißt es, dass die Grundverkehrskommissionen (GVK) Pinzgau das Gebot der Rechtsstaatlichkeit weitgehend missachtet hätten.
Kommissionen seien falsch zusammengesetzt worden, Mängel habe es bei der Protokollierung der Rechtsakte und der Erstellung von Niederschriften gegeben. In mehreren Verfahren sei nicht ...