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Polizei über illegale Laserblocker - "sie torpedieren unsere Sicherheitsarbeit"

Die Fälle häufen sich: Binnen weniger Tage haben Beamte der Salzburger Verkehrspolizei mehrere Lenker angehalten, in deren Autos illegale Laserblocker verbaut waren. Mit diesem Geräten wollen Raser den Ordnungshütern ein Schnippchen schlagen. Ein teurer "Spaß"...

So sieht der illegale Radarblocker aus.
So sieht der illegale Radarblocker aus.

Die Beschreibung des in Deutschland ansässigen Anbieters ist eindeutig: "Während ein guter Radarwarner Laserpistolen zwar erkennt und anzeigt, verhindert er jedoch keine Messungen. Oft erfolgt solch eine Messung nur für wenige Sekunden und schon ist es geschehen. Laserblocker verhindern eine Messung mittels Laserpistole effektiv und zuverlässig. Die Geräte arbeiten alle in gleicher Weise, es werden störende Signale vom Fahrzeug ausgesendet die wie eine Schutzwand vor dem Laserstrahl der Messpistole schützen."

Wer sich mit diesen Geräten störenden Einflüssen tempokontrollierender Polizisten entziehen will, kann sich günstige Laserblocker um bis zu 650 Euro das Stück bestellen. Highend-Gerätekosten jedoch auch schon bis zu 4000 Euro. Diesen "Spaß" leisten sich bevorzugt Leute, die PS-starke Fahrzeuge besitzen und die in Tempolimits und deren Kontrolleuren quasi natürliche Feinde sehen.

Nur: Gerade das Verhindern von Messergebnissen machen die Polizisten erst recht auf ein schneidig in den Messstrahl der Laserpistole fahrenden Wagen aufmerksam. Die Lenker werden dann erst recht angehalten und müssen neben der Strafe für das Zuschnellfahren auch wegen weiterer Delikte mit saftigen Geldbußen durch die Bezirkshauptmannschaft rechnen. Hier einige Beispiele aus der jüngsten Zeit:

  • Im Zuge der Verkehrskontrollen am Montag (4. März 2019) auf der Tauernautobahn bei Hüttau (Fahrtrichtung Villach), stellten Polizisten der Landesverkehrsabteilung einen Laserblocker sicher. Eine Messung war bei dem Porsche des 40-jährigen Kärntners nicht möglich. Die Polizei stellte den Laserblocker sicher.
  • Es war am Samstag (2. März 2019), es war wieder auf der Tauernautobahn, wieder in Hüttau, wieder Fahrtrichtung Villach: Diesmal war der Laserblocker im Auto eines 59-jährigen Tschechen verbaut. Die Bestandteile des Gerätes "werden mit der Anzeige an die zuständige Behörde übergeben", hieß es im Polizeibericht.
  • Schauplatzwechsel: Bei Grödig (Fahrtrichtung Salzburg) fiel Beamten der Verkehrspolizei bei Geschwindigkeitskontrollen am Mittwoch (27. Februar 2019) das Fahrzeug eines 67-jährigen Flachgauers auf - eben weil sich kein gültiges Messergebnis erzielen lies. Die Zivilstreife stoppte den Lenker. Fazit: "Dabei wurde im Frontbereich unter dem Kühlergrill das Außenmodul eines Laserblockers festgestellt. Mit diesem Umstand konfrontiert zeigte sich der 67-jährige Flachgauer geständig. Er gab an, er habe dieses Gerät vor ungefähr vier Jahren einbauen lassen. Da er den Laserblocker vor Ort nicht ausbauen konnte, wurde er mit seinem Fahrzeug zu einer nahegelegenen Fachwerkstätte begleitet. Dort wurden die Teile des Laserblockers fachgerecht ausgebaut und den Polizisten übergeben. Anschließend wurde dem Fahrzeuglenker die Weiterfahrt ermöglicht. Die Bauteile wurden vorläufig beschlagnahmt und zur weiteren Verfügung, mit der entsprechenden Anzeige, an die zuständige Behörde übergeben."
  • Mit einem illegalen Laserblocker an Bord eines Pkw war am Donnerstag (21. Februar 2019) ein 48-jähriger Kärntner auf der Tauernautobahn bei Hüttau unterwegs. Die Polizei stoppte den Lenker und nahm dessen Wagen genau unter die Lupe: Dabei konnte im Kühlergrill drei verbaute Sensoren wahrgenommen werden. Der Zulassungsbesitzer, welcher Beifahrer war, war geständig und zeigte den Beamten alle verbauten Teile des Laserblockers. Insgesamt wurde drei Sensoren, eine Hauptantenne, ein Steuerelement samt Bedieneinheit sowie der Ein/Ausschalter sichergestellt. Der 48-jährige Lenker sowie der 49-jährige Zulassungsbesitzer (beide Kärntner) werden der zuständigen Behörde zur Anzeige gebracht.

Ähnliche Fälle hatte es bereits im September sowie im Dezember 2018 auf der Tauernautobahn in Salzburg gegeben.

Rechtlich ist das Verbot von Radar- oder Laserblockern im Paragrafen 98a des Kraftfahrgesetzes geregelt. Darin heißt es unter anderem: "Geräte oder Gegenstände, mit denen technische Einrichtungen zur Verkehrsüberwachung beeinflusst oder gestört werden können, dürfen weder an Kraftfahrzeugen angebracht noch in solchen mitgeführt werden."

Wie eine Sprecherin der Polizei sagte, drohen laut Auskunft der Verkehrsabteilung durchaus Strafen von 2.000 Euro aufwärts.

"Es sind durchaus honorige Bürger"

Friedrich Schmidhuber, Leiter der Landesverkehrsabteilung der Salzburger Polizei, vertritt klare Ansichten, was Laserblocker anbelangt: "Damit wird unsere Sicherheitsarbeit torpediert." Hier gehe es nicht um ein paar km/h am Ortsrand, sondern um Hochgeschwindigkeit auf der Autobahn. Schmidhuber: "Und meistens sind diese Geräte dann in Limousinen mit 200 bis 500 PS eingebaut." Ein Kleinbus Mercedes Vito habe vor kurzem aber eine Ausnahme gebildet.

Wer sind die Raser? Schmidhuber: "Das sind in den meisten Fällen sogar sehr honorige Bürger, die sich einfach falsch beraten haben lassen." Die Laserblocker-Meldungen in den Medien hätten in jüngster Zeit aber schon bewirkt, "dass in Fachwerkstätten erste Geräte schon wieder ausgebaut werden.

Ein Kampf gegen Windmühlen?

Laserblocker-Fälle gibt es seit etwa eineinhalb Jahren in Österreich, die ersten wurden im Osten des Landes bekannt. Bei einem Verkehrsschwerpunkt hat die Wiener Polizei beispielsweise am Montag (25. September 2017) in Döbling gleich 13 Laserblocker einkassiert. Bei einer weiteren Razzia zwei Monate später beschlagnahmten die Beamten fünf der verbotenen Geräte.

In einer Meldung der niederösterreichischen Polizei hieß es am Donnerstag,14. Juni 2018: "Bei Schwerpunktkontrollen der Landesverkehrsabteilung Niederösterreich sind von Beamten der Autobahnpolizeiinspektion Alland am vergangenen Wochenende auf der Außenringautobahn (A21) in den Bezirken Baden und Mödling 18 Autos mit Laserblockern und Radarwarnern gestoppt worden. Einem Lenker wurde sogar die Weiterfahrt untersagt.""

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KOMMENTARE (1)

Martin Miklavcic

So selten wie man heutzutags Beamte bei der Verkehrsüberwachung sieht - dürften die Laserblocker eher weniger ins Gewicht fallen. Ich würde mir aber wünschen, wieder mehr aktive Verkehrsüberwachung zu sehen (Geschwindigkeit, Drängeln, Blinken, Licht bei Einbruch der Dunkelheit...)
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