59-jähriger war mit vierrädrigem Leichtkraftfahrzeug falsch aufgefahren. Polizeistreife stoppte ihn und leitete ihn wieder von der Autobahn.

Ein 59-jähriger Pongauer war am Dienstag gegen 15 Uhr mit seinem vierrädrigen Leichtkraftfahrzeug bzw. Mopedauto im Gemeindegebiet von Flachau falsch auf die A10 aufgefahren. Vor dem Lärmschutztunnel Flachau bemerkte der Lenker seinen fatalen Fehler. In einer Pannenbucht wendete er das Mopedauto und fuhr auf dem Pannenstreifen weiter. Nach rund vier Kilometern wurde der Pongauer von einer Streife der Autobahnpolizei St. Michael angehalten und von der A10 geleitet.
Der Alkotest bei dem 59-Jährigen verlief negativ. Seinen Mopedausweis musste er abgeben - er wird wird bei der Bezirkshauptmannschaft St. Johann angezeigt.
Leichtkraftfahrzeuge bzw. Mopedautos oder Microcars dürfen in Österreich eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreiten. Mit ihnen Autobahnen - auch korrekt - zu befahren, ist verboten.