Prozess gegen zwei Mediziner in Salzburg: Berufsverbot für Ärzte nur bei Vorsatzdelikt
Den Ärzten, die sich wegen des Todes eines eineinhalbjährigen Buben wegen fahrlässiger Tötung verantworten müssen, steht auch ein Verfahren vor der Disziplinarkommission der Ärztekammer bevor.
SN/robert ratzer
Symbolbild.
Nach dem Tod des eineinhalbjährigen Buben steht den Medizinern auch ein Verfahren vor der Disziplinarkommission der Ärztekammer bevor. Dieses Gremium ist als unabhängige Kommission unter dem Vorsitz eines Berufsrichters eingesetzt. Sie ahndet laut Ärztegesetz Verhalten, das dem Ansehen der Ärzteschaft schadet oder die Berufspflichten verletzt.
Die Disziplinarkommission befasse sich mit jedem strafrechtlichen Fall, sagt Salzburgs Ärztekammerpräsident Karl Forstner. "Allerdings trifft die Kommission erst eine Entscheidung, wenn ein Urteil rechtskräftig ist." Als Disziplinarstrafen sind möglich: ein Verweis, eine Geldstrafe ...
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