Letztlich habe in der heutigen Verhandlung am Landesgericht Salzburg eine Vertagung in dieser Haftsache gerade noch abgewendet werden können, "jedoch nur Dank eines glücklichen Zufalls". Ein Dolmetscher für die Afghanische Sprache habe sich telefonisch spontan bereit erklärt, zum Prozess zu kommen und zu übersetzen, informierten der Vorsitzende der Landesleitung "Richter und Staatsanwälte" in der GÖD Salzburg, Richter Peter Egger, sein Stellvertreter, Staatsanwalt Robert Holzleitner, und Stephanie Peterlunger, die Vorsitzende der Landesleitung "Justiz", in einer Aussendung.
"Solche Fehler im tagtäglichen Ablauf passieren mittlerweile selbst erfahrenen und hoch qualifizierten Kanzleikräften, weil der massive Personalmangel und der dadurch entstandene Druck ein fehlerfreies Arbeiten zusehends verunmöglicht", betonten die Gewerkschaftsvertreter. "Gerade Fehler bei der Zustellung von Ladungen behindern aber die Schlagkräftigkeit der Justiz ungemein", betonte Egger. "Wichtige Prozesse ziehen sich so durch Vertagungen in die Länge. Eine lange Verfahrensdauer stellt nach dem Strafgesetzbuch aber einen Milderungsgrund dar. Das heißt im Klartext: Straftäter geraten durch die Probleme, die durch die von der Bundesregierung verordneten Sparziele hervorgerufen werden, klar in den Vorteil", führte der Strafrichter aus. Der österreichweite Justiz-Sparkurs schade der Justiz und damit der "Sicherheit in ganz Österreich", erklärten die Gewerkschafter.
Die zwei teilgeständigen Angeklagten in dem heutigen Prozess, die sich in Untersuchungshaft befanden, wurden schließlich wegen Handels mit jeweils einem Kilogramm Cannabis zu 15 Monaten teilbedingter Haft, davon fünf Monate unbedingt, bereits rechtskräftig verurteilt.
Prozess in Salzburg fast geplatzt: Gewerkschaft kritisiert Sparkurs
Die Justizgewerkschaft hat am Freitag mit einem Beispiel auf die Auswirkungen der Einsparungen beim Kanzleipersonal in Salzburg aufmerksam gemacht. Obwohl ein Richter wegen eines Prozesses die Ladung eines Afghanisch-Dolmetschers angeordnet habe, sei die schriftliche Vorladung dem Dolmetscher nicht übermittelt worden. Der massive Personalmangel mache ein fehlerfreies Arbeiten unmöglich, hieß es.

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