Der Sozialhilfeempfänger (59) herrschte eine Amtsbedienstete bzw. Sachbearbeiterin an, ihm sofort Sozialleistungen auszubezahlen - andernfalls werde er sie aus dem Fenster schmeißen und mit einer Handgranate das Gebäude in die Luft sprengen. Später erschien der 59-Jährige erneut im Amt und bedroht wieder Mitarbeiter massiv mit dem Tode - die Sachbearbeiterin sperrte sich im Büro ein.
Am Dienstag musste der Tennengauer (Verteidiger: RA Michael Hofer) im Salzburger Landesgericht Platz nehmen. Weil er zur Tatzeit wegen seiner Krankheit zurechnungsunfähig war, beantragte die Staatsanwaltschaft seine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
Das Gericht sah dem Mann die Anstaltseinweisung letztlich aber bedingt nach, da bei ihm inzwischen ein signifikanter medizinischer Behandlungserfolg eintrat. Er muss weiterhin eine Psychotherapie absolvieren, seine Medikamente einnehmen und dies regelmäßig nachweisen. Zudem muss er in einer betreuten WG Wohnsitz nehmen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.