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Salzburg: Alkolenkerin fragte Polizei um Parkerlaubnis - Anzeige

Sie brauchte Geld, wollte im Halteverbot vor dem Bankomaten stehenbleiben und fragte ausgerechnet eine Polizeistreife, ob sie das dürfe - doch ihre "Fahne" kommt die massiv betrunkene Autolenkerin teuer zu stehen.

Symbolbild.
Symbolbild.

Es war Sonntagnachmittag als die 43-jährige Salzburgerin bei der Bank im Salzburger Stadtgebiet mit dem Auto vorfuhr. Die Frau wollte dort Geld abheben. Bei der Bank befand sich nicht nur ein ausgeschildertes Halteverbot, sondern auch eine Polizeipatrouille.

Die Frau fragte die Beamten, ob sie kurz zum Geldabheben den Wagen vor der Bank abstellen dürfe. Nein, durfte sie nicht. Dem Polizeibericht entnehmen wir dann diese: "Da die Fahrzeuglenkerin augenscheinlich alkoholisiert war, wurde eine Lenker- und Fahrzeugkontrolle durchgeführt. Ein durchgeführter Alkomattest ergab einen Wert von 2,38 Promille."

Dieser um 13:48 Uhr ermittelte Wert ergab sich aus zwei Überprüfungen: Der Vortest ergab zunächst 1,13 Promille, der eigentliche Alkomattest 15 Minuten danach zeigte einen Wert von 1,19 Promille. Der gesetzliche vorgeschriebene Multiplikationsfaktor lautet 2, wodurch sich der in der Anzeige erwähnte Wert von 2,38 Promille ergibt.

Die Polizisten konnten der Frau den Führerschein übrigens gar nicht abnehmen - weil dies Kollegen schon vor Jahren getan hatten und die Lenkerberechtigung nach wie vor bei der Bezirkshauptmannschaft "parkt".

Dazu kommt: Die Frau hatte ohne Zustimmung und ohne Wissen des Zulassungsbesitzers den Pkw eines Bekannten gelenkt. Die 43-Jährige wird bei den zuständigen Behörden angezeigt - das Prozedere dürfte ihr bekannt sein. Und sie sollte Geld zur Seite legen: Die Faustregel bei Alkodelikten im Straßenverkehr lautet nämlich 1000 Euro pro Promille...

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