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Salzburger Landtag ändert Feuerwehrgesetz für die Wahl von Kommandanten in Covid-Zeiten

Weil Mitgliederversammlungen derzeit nicht möglich sind, muss es einen anderen Weg für die geheime Wahl von Ortsfeuerwehrkommandanten geben. Der Landtag muss dazu aber vorübergehend das Gesetz ändern.

Ortsfeuerwehrkommandanten sind für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Das Feuerwehrgesetz regelt, wie die Wahl zu erfolgen hat – nämlich im Rahmen einer Mitgliederversammlung.
Ortsfeuerwehrkommandanten sind für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Das Feuerwehrgesetz regelt, wie die Wahl zu erfolgen hat – nämlich im Rahmen einer Mitgliederversammlung.
Landesfeuerwehrkommandant Günter Trinker: „Mitgliederversammlungen sind derzeit nicht möglich.“
Landesfeuerwehrkommandant Günter Trinker: „Mitgliederversammlungen sind derzeit nicht möglich.“

Am Mittwoch soll im Salzburger Landtag eine Änderung des Feuerwehrgesetzes beschlossen werden. Eingebracht hat den Initiativantrag die ÖVP. Der Grund dafür ist einmal mehr eine Gesetzesanpassung aufgrund der Auswirkungen der Coronapandemie.

Ein Ortsfeuerwehrkommandant ist nämlich für die Dauer von fünf Jahren gewählt. 20 Kommandanten stehen allein heuer entweder zur Neuwahl oder zur Wiederbestellung an. Doch die Ortsfeuerwehrkommandanten werden von den Florianijüngern in geheimer Wahl gewählt - im Rahmen einer Mitgliederversammlung. Eine solche ist schon allein aufgrund des Covid-Maßnahmengesetzes ...

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