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Salzburger Steuerberater wegen Abgabenhinterziehung zu Geldstrafe verurteilt

Das Urteil - 150.000 Euro teilbedingte Geldstrafe - ist nicht rechtskräftig.

Symbolbild.
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Ein Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Helmuth Marco Torpier hat am Donnerstag am Landesgericht einen Salzburger Steuerberater und Wirtschaftsprüfer wegen Abgabenhinterziehung schuldig gesprochen. Der Senat verhängte über den nicht geständigen Angeklagten eine Geldstrafe in Höhe von 150.000 Euro, die Hälfte davon wurde bedingt nachgesehen. Im Fall einer Nicht-Bezahlung setzte das Gericht eine Ersatzhaft von drei Monaten fest. das Urteil ist nicht rechtskräftig - der Angeklagte nahm ebenso wie die Staatsanwältin Bedenkzeit.

Dem Steuerberater wurde angelastet, als ehemaliges Vorstandmitglied einer Privatstiftung durch die Nichtabgabe von Anmeldungen zur Kapitalertragssteuer (KESt) das zuständige Finanzamt um insgesamt 773.000 Euro geschädigt zu haben. Konkret, so Staatsanwältin Sabine Krünes, habe der Angeklagte in den Jahren 2008, 2010 und 2011 bei mehreren Zuwendungen aus der Stiftung an den Stiftungsinhaber oder an andere Empfänger die besagten Zuflüsse "nicht der Kapitalertragssteuer unterzogen".

Der Beschuldigte, im inkriminierten Tatzeitraum steuerlicher Vertreter der Stiftung, hatte im Prozess vorgebracht, er habe diesbezüglich einem Betriebsprüfer gegenüber rechtzeitig Selbstanzeige erstattet. Der Vorsitzende Richter sah dies in der Urteilsbegründung jedoch nicht so: Eine - Straflosigkeit bringende - Selbstanzeige sei "misslungen": Der Angeklagte habe nämlich darin weder sich selbst oder andere als "konkrete Täter" angeführt und "auch nie dazu gesagt , dass er der Täter ist".

Der Senat wertete bei der Strafbemessung die geleistete Schadenswiedergutmachung als mildernd. Zudem hielt das Gericht dem Steuerberater zugute, "dass sich der Angeklagte nicht selbst Geld einsteckte, sondern bei den erfolgten Auszahlungen die KESt nicht rechtmäßig abgeführt hat".

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