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Salzburger Taxifahrerin überfallen: Iraker behauptet Vollrausch-Zustand zur Tatzeit

Prozess wegen des Vorwurfs des schweren Raubes vertagt - Gericht lässt neuropsychiatrisches Gutachten unter anderem zum Zustand bzw. dem Alkoholisierungsgrad des Angeklagten zum Tatzeitpunkt einholen.

Symbolbild.
Symbolbild.

Erst im April 2021 war er aus einer gut zweijährigen Haftstrafe vorzeitig entlassen worden, weil er Ende 2019 mit einem Landsmann einen Überfall auf einen Supermarkt verübt hatte. Am Donnerstag stand der inzwischen 22-jährige Iraker wieder vor einem Schöffengericht, weil er laut Anklage nur ein halbes Jahr nach seiner damaligen bedingten Entlassung erneut in der Stadt Salzburg einen Raubüberfall verübte - diesmal auf eine 53-jährige Taxilenkerin.

Konkret in den frühen Morgenstunden des 20. Oktober 2021, so Staatsanwalt Francesco Obermayr, verließ der Iraker einen Nachtclub und stieg am Makartplatz ins Taxi der 53-Jährigen. Erst ließ er sich Richtung Flughafen chauffieren, dann in Richtung Hauptbahnhof. In Itzling ließ der Iraker die Taxifahrerin anhalten. "Der auf dem Beifahrersitz befindliche Angeklagte zückte plötzlich ein Messer, richtete es gegen die Frau und forderte ihre Geldtasche. Weil sie der Aufforderung nicht gleich nachkam, hat er ihr die Geldtasche mit 220 Euro Bargeld und Taxigutscheinen entrissen", so der Staatsanwalt. Über eine DNA-Spur auf dem Taxi wurde der Angeklagte ausgeforscht und wenige Tage später verhaftet.

Der Verteidiger des Angeklagten - ihm wird schwerer Raub angelastet - betonte, dass sich sein Mandant zum Tatgeschehen im wesentlichen geständig zeige. Der Angeklagte habe damals jedoch kein Messer mitgeführt und sei zum Tatzeitpunkt durch zuvor erheblichen Konsum von Alkohol und diversen Suchtgifte "voll berauscht" gewesen. "Mein Mandant war aufgrund des enormen Alkohol- und Drogenkonsums in einem seine Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustand; deshalb liegt hier allenfalls die Begehung einer Straftat im Zustand voller Berauschung gemäß Paragraf 287 Strafgesetzbuch vor", so der Verteidiger. Der besagte Paragraf 287 ist mit bis zu drei Jahren Haft bedroht - schwerer Raub (§ 143 StGB) mit einem Jahr bis zu 15 Jahren Haft.

Der Iraker selbst betonte vor dem Schöffensenat (Vorsitz: Richterin Franziska Schatz), dass er an die Taxifahrt kaum noch eine Erinnerung habe: "Da ist ein Blackout für einige Stunden, ich bin erst Mittag in dem Wohnhaus, wo auch mein Vaters wohnt, aufgewacht." Er wisse nur, dass er zuvor sehr viel Wein, dann auch Schnaps und Champagner getrunken sowie ,Gras' und Kokain konsumiert habe.

Erstaunlich: Die Taxifahrerin (vertreten von Opferanwalt Stefan Launsky) sagte hingegen, der Angeklagten sei in der Tatnacht "augenscheinlich nicht betrunken" gewesen: "Ich habe nichts davon bemerkt, dass er gelallt hätte oder unsicher gegangen wäre." Die 53-Jährige Taxilenkerin war nach der Tat geschockt, sie konnte einige Tage nicht mehr ihrer Arbeit nachgehen und meidet noch heute bestimmte Taxi-Standplätze.

Der Prozess wurde auf unbestimmte Zeit vertagt. Das Gericht lässt nun ein neuropsychiatrisches Gutachten zum Zustand des Irakers zur Tatzeit einholen und will zwei zudem Zeugen hören, unter anderem den Vater des Angeklagten.

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