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Teils lange Haftstrafen in Prozessen um Überfälle auf Tankstelle und Billa

Strenge Schutzmaßnahmen: Maskenpflicht im Prozess um Überfall auf Tankstelle.
Strenge Schutzmaßnahmen: Maskenpflicht im Prozess um Überfall auf Tankstelle.

Zwei Schöffenprozesse, in denen es jeweils um einen bewaffneten Überfall in der Stadt Salzburg ging, wurden Mittwoch am Landesgericht verhandelt. Die Covid-19-Schutzmaßnahmen waren hoch: Prozessbeteiligte und Journalisten mussten mit Mund-Nasen-Masken Gericht und Verhandlungssäle betreten, auf den Sicherheitsabstand (1,5 bis zwei Meter) wurde penibel geachtet, Plexiglasscheiben waren zwischen einzelnen Plätzen montiert.

Im ersten Prozess (Vorsitz: Richterin Verena Wegleiter) ging es um den Überfall auf eine Jet-Tankstelle in Maxglan in der Nacht auf 2. Dezember 2019. Angeklagt: ein laut Altersfeststellungsgutachten zur Tatzeit zumindest schon 18-jähriger Syrer, ein 20-jähriger Österreicher und ein damals noch 17-jähriger Georgier. Laut Staatsanwalt Leon Karisch hatte der einschlägig vorbestrafte Syrer die Idee zum Überfall: "Er gab den Tatplan vor und bestimmte die anderen zur Durchführung. Er organisierte einen nichts ahnenden Bekannten, der das Trio in die Nähe der Tankstelle chauffierte. Dann ging er zuerst allein in den Shop und spähte die Lage aus. Anschließend gab er den zwei vermummten Mitangeklagten das Signal zum Überfall."

Der Anklage zufolge stürmte der Österreicher mit einer Schusswaffe, einem Revolver, in die Tankstelle, richtete die Waffe auf den Pächter (Opferanwalt: Stefan Launsky) und schrie: "Geld!" Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, schoss der 20-Jährige zwei Mal Richtung Boden. Der Georgier postierte sich am Eingang als Aufpasser. Die Täter erbeuteten 2400 Euro.

Während der Verteidiger des 20-Jährigen, Kurt Jelinek, ein Geständnis ankündigte, sagte Simone Greil, Anwältin des Syrers, es sei "sehr spekulativ", dass ihr Mandant die anderen zum Raub bestimmt habe. Der Syrer erhielt schließlich sechs Jahre Haft, der unbescholtene Österreicher drei Jahre. Bei ihnen, laut Anklage "junge Erwachsene", betrug die mögliche Höchststrafe 15 Jahre. Der vorbestrafte Georgier, damals noch Jugendlicher, bekam bei einem Strafrahmen bis zu 7,5 Jahren 30 Monate Haft. Nur das Urteil gegen den Georgier ist bereits rechtskräftig.

Im zweiten Prozess saßen zwei Iraker, beide 20, wegen eines Überfalls in einer Billa-Filiale in Lehen am 16. November vor dem Schöffensenat (Vorsitz: Richterin Bettina Maxones-Kurkowksi).

Der nicht geständige Erstangeklagte soll kurz vor 18 Uhr die Kassierin (Opferanwalt: Stefan Rieder) mit einer Schreckschusspistole bedroht haben, während der andere in die Kassa griff. Die Beute betrug 3470 Euro. Im Prozess zeigte sich der Zweitangeklagte prinzipiell geständig. Bei der Tat sei aber bloß eine Spielzeugpistole verwendet worden und Mittäter sei nicht der Erstangeklagte gewesen, sondern "eine andere Person". Der Senat ging letztlich von einem "normalen" Raub (ohne echte Waffe) aus. Der Erstangeklagte erhielt drei Jahre, der Zweitbeschuldigte 27 Monate Haft. Nicht rechtskräftig.