Die Mutter - als mutmaßlich unmittelbare Täterin - soll dem Buben damals durch sieben- bis zehnmaliges Schütteln das tödliche Schütteltrauma zugefügt haben. Dem Kindesvater wiederum wieder Mord durch Unterlassung angelastet: er habe demnach das letztlich tödliche Schütteln durch die Mutter nicht verhindert bzw. nicht gleich Alarm geschlagen.
Vor der Polizei beschuldigten sich Mutter und Vater gegenseitig, den Säugling geschüttelt zu haben.
Die mordbeschuldigten Eltern wurden in der Folge vom neuropsychiatrischen Gerichtssachverständigen Peter Hofmann auf ihre Zurechnungsfähigkeit ...