Der im Innviertel lebende junge Rumäne beteuerte vor Gericht, er habe sich die Scheine, die aussehen wie Spiel- oder Requisitengeld, um wenige Euro auf einer Onlineplattform gekauft, um mit seinem Neffen damit zu spielen.
Der Richter fällte aus rechtlichen Gründen ein Unzuständigkeitsurteil - der Fall kommt nun vor einen Schöffensenat.