Der im Prozess geständige Angeklagte akzeptierte das Strafmaß; die Staatsanwaltschaft meldete jedoch Strafberufung an - allerdings nicht um eine (noch) strengere Strafe zu erreichen, sondern sie tat es zugunsten des Angeklagten. Mit anderen Worten: Während der Täter das Strafmaß akzeptierte, ist es der Staatsanwaltschaft zu streng.
Der arbeitslose, zwölf Mal vorbestrafte 37-Jährige hatte in einer Septembernacht dieses Jahres im Salzburger Andräviertel erheblich alkoholisiert herumgeschrien. Anrainer riefen die Polizei, worauf eine Streife anrückte. Laut Anklage schlug der arbeitslose Mann dann vor den zwei Polizisten plötzlich die Hacken zusammen, streckte den rechten Arm nach vor und schrie zwei Mal "Sieg Heil!". Später, in der Polizeiinspektion, stieß er gegenüber den Polizisten mehrfach Drohungen aus. Unter anderen als straferschwerend wertete das Geschworenengericht, dass der 37-Jährige im Jahr 2013 schon einmal wegen Zeigens des Hitlergrußes einschlägig verurteilt worden war.
Marcus Neher, Sprecher der Staatsanwaltschaft, erklärt die Berufungsanmeldung zugunsten des Verurteilten im SN-Gespräch so: "Die Anklagebehörde ist auch in Fällen, in denen sie der Auffassung ist, ein Urteil ist zu streng, dazu verpflichtet, dann auch zugunsten eines Angeklagten Berufung zu erheben. Im konkreten Fall ist das gefundene Strafmaß nach unserer Einschätzung im Vergleich zu anderen ähnlich gelagerten Fällen hier am Landesgericht mit vier Jahren Gefängnis deutlich zu streng ausgefallen. Deshalb wird von uns eine Überprüfung des Strafmaßes durch das Oberlandesgericht Linz angestrebt."