In das nur auf den ersten Blick drakonische und noch nicht rechtskräftige Urteil - neun Monate unbedingte Haft - flossen auch ein Schuldspruch wegen fahrlässiger Körperverletzung im Zusammenhang mit einem von ihm verschuldeten Autounfall sowie ein Urkundendelikt ein. Und, wie Einzelrichterin Martina Kocher betonte, vor allem die Tatsache, dass der 52-Jähriger bereits 18 gerichtliche Vorstrafen hat.
Warum ein Salzburger Covidsünder neun Monate "scharf" bekam
Weil er, obwohl coronapositiv, Leute eingeladen und quasi eine Party gegeben hatte, wurde ein 52-Jähriger am Mittwoch am Salzburger Landesgericht wegen "vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten" (§ 178 StGB) verurteilt.

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